Vorlage - VO/2014/01251
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Jahresabschlussprüfung und des Lageberichtes kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach §14 Kommunalprüfungsgesetz um eine Veröffentlichung im Internet zu erweitern.
Begründung
Das Kommunalprüfungsgesetz schreibt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen und in einer Bekanntmachung darauf hinzuweisen.
Für eine transparente, moderne Verwaltung sollte es selbstverständlich sein, mit den heute möglichen technischen Mitteln, eine zusätzliche Veröffentlichung im Internet zu gewährleisten. Hier kann Lübeck seinen Anspruch, eine moderne Stadt zu sein, auf freiwilliger Basis auch über Grenzen der Gesetzgebung des Landes hinaus unterstreichen.
Dadurch kann interessierten Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Tätigkeit der kommunalen Wirtschaftsbetriebe, ohne großen Aufwand zu informieren.
Anlagen