Vorlage - VO/2013/01217  

Betreff: Barrierefreiheit der Internetseite der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018 zurückgestellt   
27.02.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 6 / 2013 - 2018 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Internetseite der Hansestadt Lübeck (www

Beschlussvorschlag

Die Internetseite der Hansestadt Lübeck (www.Luebeck.de) ist sofort auch barrierefrei zu gestalten.

 

 

Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Internet-Angebot nicht nur für alle NutzerInnen sondern insbesondere auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutz- und bedienbar ist

Begründung

Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Internet-Angebot nicht nur für alle NutzerInnen sondern insbesondere auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutz- und bedienbar ist. (§12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LGB)

 

 


Anlagen