Vorlage - VO/2013/01217
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Beschlussvorschlag
Die Internetseite der Hansestadt Lübeck (www.Luebeck.de) ist sofort auch barrierefrei zu gestalten.
Begründung
Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Internet-Angebot nicht nur für alle NutzerInnen sondern insbesondere auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutz- und bedienbar ist. (§12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LGB)
Anlagen