Vorlage - VO/2013/01053
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage beigefügte Satzung über die II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes „Block 80 – Alfstraße/An der Untertrave/Mengstraße/Gerade Querstraße“ wird beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Fachbereich Planen und Bauen betreibt seit ca. 10 Jahren eine Aufwertung des westlichen Altstadtrands, den Straßen An der Obertrave und An der Untertrave zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Bewohner und Besucher sowie zur Anpassung der durch die Eröffnung der Nordtangente veränderten Verkehrssituation. Die Nutzungs- und Gestaltqualität an Ober- und Untertrave wies bzw. weist seit Jahrzehnten nahezu unverändert erhebliche Mängel auf, die im Bereich An der Obertrave durch eine fördermittelfinanzierte, sehr gut angenommene Umgestaltung beseitigt werden konnte.
Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass auch die Umgestaltung der Straße An der Untertrave mit Mitteln der Städtebauförderung vorgenommen werden würde. Als Sanierungsgebiet festgesetzt wurde im Abschnitt bis zur Beckergrube aber nur der Abschnitt zwischen Alfstraße und Mengstraße als Teil des Blocks 80. Nach der Teilaufhebung der bebauten Flächen des Sanierungsgebiets Block 80 wurde der Teil der Straßenfläche An der Untertrave wegen der weiter fortbestehenden städtebaulichen Missstände als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet beibehalten (im Lageplan schraffiert dargestellt).
Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufzuheben, wenn sich die Sanierung als undurchführbar erweist.
Da eine städtebaulich sinnvolle Umgestaltung des kurzen Teilabschnitts als isolierte Maßnahme ohne städtebaulichen Zusammenhang nicht möglich ist und hierfür auch keine Aussicht auf Städtebauförderungsmittel besteht, soll das Sanierungsgebiet aufgehoben werden. Die Sanierungsziele Beseitigung der städtebaulichen Missstände hinsichtlich Nutzung und Gestaltung werden weiter verfolgt und sollen mit anderen Mitteln erreicht werden. Die Planung für eine Umgestaltung der Straße An der Untertrave wird als Fortschreibung des Wettbewerbsergebnisses von 2003 aktuell überarbeitet. Eine Umsetzung der Umgestaltung wird zunächst zwischen Holstenstraße und Braunstraße und ebenso im Bereich des Hansemuseums vorgenommen und so ein Einstieg in die Umgestaltung der gesamten Straße An der Untertrave erreicht.
Anlagen
Satzungsbeschluss mit Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Block 80 Satzungsbeschluss mit Lageplan (92 KB) |