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Vorlage - VO/2013/01053  

Betreff: Sanierungsgebiet Block 80 - Alfstraße/An der Untertrave/Mengstraße/Gerade Querstraße
- Satzungsbeschluss - II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Klinger, Silvia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.12.2013 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Die als Anlage beigefügte Satzung über die II

Beschlussvorschlag

Die als Anlage  beigefügte Satzung über die II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes „Block 80 – Alfstraße/An der Untertrave/Mengstraße/Gerade Querstraße“ wird beschlossen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Der Fachbereich Planen und Bauen betreibt seit ca

Begründung

Der Fachbereich Planen und Bauen betreibt seit ca. 10 Jahren eine Aufwertung des westlichen Altstadtrands, den Straßen An der Obertrave und An der Untertrave zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Bewohner und Besucher sowie zur Anpassung der durch die Eröffnung der Nordtangente veränderten Verkehrssituation. Die Nutzungs- und Gestaltqualität an Ober- und Untertrave wies bzw. weist seit Jahrzehnten nahezu unverändert erhebliche Mängel auf, die im Bereich An der Obertrave durch eine fördermittelfinanzierte, sehr gut angenommene Umgestaltung beseitigt werden konnte.

 

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass auch die Umgestaltung der Straße An der Untertrave mit Mitteln der Städtebauförderung vorgenommen werden würde. Als Sanierungsgebiet festgesetzt wurde im Abschnitt bis zur Beckergrube aber nur der Abschnitt zwischen Alfstraße und Mengstraße als Teil des Blocks 80. Nach der Teilaufhebung der bebauten Flächen des Sanierungsgebiets Block 80 wurde der Teil der Straßenfläche An der Untertrave wegen der weiter fortbestehenden städtebaulichen Missstände als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet beibehalten (im Lageplan schraffiert dargestellt).

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufzuheben, wenn sich die Sanierung als undurchführbar erweist.

Da eine städtebaulich sinnvolle Umgestaltung des kurzen Teilabschnitts als isolierte Maßnahme ohne städtebaulichen Zusammenhang nicht möglich ist und hierfür auch keine Aussicht auf Städtebauförderungsmittel besteht, soll das Sanierungsgebiet aufgehoben werden. Die Sanierungsziele Beseitigung der städtebaulichen Missstände hinsichtlich Nutzung und Gestaltung werden weiter verfolgt und sollen mit anderen Mitteln erreicht werden. Die Planung für eine Umgestaltung der Straße An der Untertrave wird als Fortschreibung des Wettbewerbsergebnisses von 2003 aktuell überarbeitet. Eine Umsetzung der Umgestaltung wird zunächst zwischen Holstenstraße und Braunstraße und ebenso im Bereich des Hansemuseums vorgenommen und so ein Einstieg in die Umgestaltung der gesamten Straße An der Untertrave erreicht.

 

             

 

 

Satzungsbeschluss mit Lageplan

Anlagen

Satzungsbeschluss mit Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Block 80 Satzungsbeschluss mit Lageplan (92 KB)