Zum besseren Verständnis dieser Vorlage werden die in den vergangenen Jahren bereits gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien zum Projekt Priwall Waterfront in einer tabellarischen Übersicht dargestellt:
Übersicht der bisherigen wesentlichen Beschlüsse der Bürgerschaft zum Projekt Priwall Waterfront sowie weitere erreichte Zwischenziele:
Datum | TOP | Drs. Nr. | Inhalt |
31.01.2008 | 15.5 | 27 | BÜ-Beschluss: nachträgliche Genehmigung des Kaufvertrages mit der Priwall Waterfront AG |
18.02.2008 | 2.3 | | BA – Beschluss zur Aufstellung des B-Planes 33.05.00 Priwall Waterfront |
17.07.2008 | 8.12 | 139 | BÜ-Beschluss: Ablehnung der finanziellen Beteiligung der HL am geplanten Schwimmbad (nur Ressortlösung) |
25.03.2010 | 15.1 | 270 + 364 386 Austausch-vorlage | BÜ-Beschluss: Kündigung eines Mietvertrages |
01.07.2010 | 13.6 | 818 | BÜ-Beschluss: Mehrheitliche Zustimmung zum städtebaulichen Konzept |
| 13.6 | Ergänzung | Auftrag: Es sind weitere Gespräche mit dem Segelverein Herrenwyk (SVH) zu führen |
| 13.6 | Ergänzung | Der Eigenanteil der HL für die Herstellung der Kurpromenade ist auf max. 1,8 Mio Euro zu begrenzen |
01.07.2010 | 16.1 | 858 – Erg. 408 613 | BÜ - Kenntnisnahme des Berichtes des RPA „Wirtschaftlichkeitsprüfung Projekt“ |
25.11.2010 | 12.5 | 831 | BÜ – Beschluss: Abschließender Beschluss zur 98. Änderung des FNP für den Teilbereich „Priwall Waterfront“ |
25.11.2010 | 8.7 | 832 | BÜ - Kenntnisnahme des Berichtes „Gegenüberstellung Entwicklungskonzept Bürgerinitiative (BiP) – Waterfront AG „ |
30.06.2011 | 15.3 | 202 + 263 | BÜ - Beschluss zur Neuverhandlung zum Erbbaurecht des SVH |
24.11.2011 | 15.4 | 467 | BÜ - Beschluss „Erbbaurechtsaufhebung und Neubestellung SVH“ |
19.09.2012 | 15.2 | | FIPA - Beschluss: Auftragserteilung Machbarkeitsstudie Promenade |
20.12.2012 | | | Antragstellung zur Förderung des 1. Bauabschnittes „Erlebnispromenade Südermole“ an das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein |
25.01.2013 | | | Abstimmung des Konzeptentwurfes „Machbarkeitsstudie Erlebnispromenade“ mit dem Gestaltungsbeirat (GBR) (Forderung: Wettbewerb) |
09.04. – 29.07.2013 | | | Städtebaulicher Wettbewerb mit Realisierungsteil für den 1. Bauabschnitt |
06.09.2013 | | | Preisgericht Wettbewerb |
10. – 12.09.2013 | | | Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse in Halle 2 auf dem Priwall |
16.10.2013 | | | Vorstellung des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses gegenüber der Verwaltung (siehe Anlage 1) |
Das Preisgericht hat aus den insgesamt sieben abgegebenen Wettbewerbsarbeiten drei Preisträger ermittelt und die Zusammenführung der jeweils für unterschiedliche Bereiche gewürdigten Entwurfsbestandteile empfohlen. Das als Anlage 1 beiliegende städtebauliche Konzept beinhaltet die Zusammenfassung dieser Bereiche (Abschnitt Südermole; Abschnitt Marktplatz und Dünenvillen und Abschnitt Seglerplatz mit dem SVH) sowie die übergreifende verkehrliche Erschließung des Projektgebietes.
Auf der Grundlage des überarbeiteten Konzeptes werden die Flächen festgelegt, die an die Waterfront AG zu verkaufen sind, um die daraus resultierenden Einnahmen errechnen zu können.
Die mit Stand vom Februar 2013 vorliegende Machbarkeitsstudie für die Erlebnispromenade wird gegenwärtig überarbeitet, um die Promenadenflächen an das städtebaulichen Konzept anzupassen und die Gesamtkosten errechnen zu können. Ziel ist es dabei, den von der Bürgerschaft am 01.07.2010 festgelegten Eigenanteil von max. 1,8 Mio Euro (damalige Annahme: 75% Förderanteil) einzuhalten. Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass die Erlebnispromenade als förderfähig angesehen wird. Der Förderanteil wird voraussichtlich jedoch nur 60% betragen.
Um mit dem Bebauungsplanverfahren zügig voranzukommen, ist im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Vorstellung und Erörterung des Konzeptes voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2014 in der Halle 2 auf dem Priwall vorgesehen. Grundlage für diese Beteiligung soll das unter Berücksichtigung der prämierten Wettbewerbsarbeiten erarbeitete städtebauliche Konzept sein – siehe Anlage 1.
Bezüglich der vorgesehenen Verlagerung des SVH hat eine erste Abstimmung zum Konzept stattgefunden, es gab keine grundsätzlichen Bedenken. Die Verhandlungen können auf dieser Grundlage mit einem neuen Erbbaurechtsvertrag weiter geführt werden, eine Zustimmung ist unter Vorbehalt der Zustimmung des Vereines in Aussicht gestellt.
Für die zu verlagernden Flächen des Winterlagers für Boote des Passathafens sowie für den notwendigen Stellplatzbedarf stehen Flächen auf dem Priwall zu Verfügung, die im weiteren Verfahren mit den Vereinen abzustimmen sind.