Vorlage - VO/2013/01002  

Betreff: Projekt Priwall Waterfront: Städtebauliches Konzept (Stand Oktober 2013)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_PW_städtebaulKonzept10-2013

1

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes (siehe Anlage 1) bildet die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes 33.05.00 Priwall Waterfront

 

  1. Das städtebauliche Konzept wird der Öffentlichkeit im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes gemäß § 3 (1) BauGB [frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung] vorgestellt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Weiterentwicklung des Konzeptes die städtebaulichen, wirtschaftlichen und förderungstechnischen Rahmenbedingun­gen für die Realisierung und Umsetzung des Konzeptes mit den betroffenen Gremien abzustimmen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis: zustimmend

 

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.830 Kurbetrieb Travemünde

4.401 Schule und Sport

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 LPA

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche werden im Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da deren Belange durch den B-Plan für ein touristisches Projekt nicht in besonderem Maße berührt werden..

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Zum besseren Verständnis dieser Vorlage werden die in den vergangenen Jahren bereits gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien zum Projekt Priwall Waterfront in einer tabellarischen Übersicht dargestellt:

Begründung

 

 

Zum besseren Verständnis dieser Vorlage werden die in den vergangenen Jahren bereits gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien zum Projekt Priwall Waterfront in einer tabellarischen Übersicht dargestellt:

 

Übersicht der bisherigen wesentlichen Beschlüsse der Bürgerschaft zum Projekt Priwall Waterfront sowie weitere erreichte Zwischenziele:

 

Datum

 

TOP

Drs. Nr.

Inhalt

31.01.2008

15.5

27

BÜ-Beschluss: nachträgliche Genehmigung des Kaufvertrages mit der Priwall Waterfront AG

18.02.2008

2.3

 

BA – Beschluss zur Aufstellung des B-Planes 33.05.00 Priwall Waterfront

17.07.2008

8.12

139

BÜ-Beschluss: Ablehnung der finanziellen Beteiligung der HL am geplanten Schwimmbad (nur Ressortlösung)

25.03.2010

15.1

270 + 364

386 Austausch-vorlage

BÜ-Beschluss: Kündigung eines Mietvertrages

01.07.2010

13.6

818

BÜ-Beschluss: Mehrheitliche Zustimmung zum städtebaulichen Konzept

 

13.6

Ergänzung

Auftrag: Es sind weitere Gespräche mit dem Segelverein Herrenwyk (SVH) zu führen

 

13.6

Ergänzung

Der Eigenanteil der HL für die Herstellung der Kurpromenade ist auf max. 1,8 Mio Euro zu begrenzen

01.07.2010

16.1

858 – Erg.

408

613

BÜ - Kenntnisnahme des Berichtes des RPA „Wirtschaftlichkeitsprüfung Projekt“

25.11.2010

12.5

831

BÜ – Beschluss: Abschließender Beschluss zur 98. Änderung des FNP für den Teilbereich „Priwall Waterfront“

25.11.2010

8.7

832

BÜ - Kenntnisnahme des Berichtes „Gegenüberstellung Entwicklungskonzept Bürgerinitiative (BiP) – Waterfront AG „

30.06.2011

15.3

202 + 263

BÜ - Beschluss zur Neuverhandlung zum Erbbaurecht des SVH

24.11.2011

15.4

467

BÜ - Beschluss „Erbbaurechtsaufhebung und Neubestellung SVH“

19.09.2012

15.2

 

FIPA - Beschluss: Auftragserteilung Machbarkeitsstudie Promenade

20.12.2012

 

 

Antragstellung zur Förderung des 1. Bauabschnittes Erlebnispromenade Südermole“ an das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein

25.01.2013

 

 

Abstimmung des Konzeptentwurfes „Machbarkeitsstudie Erlebnispromenade“ mit dem Gestaltungsbeirat (GBR) (Forderung: Wettbewerb)

09.04. – 29.07.2013

 

 

Städtebaulicher Wettbewerb mit Realisierungsteil für den 1. Bauabschnitt

06.09.2013

 

 

Preisgericht Wettbewerb

10. – 12.09.2013

 

 

Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse in Halle 2 auf dem Priwall

16.10.2013

 

 

Vorstellung des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses gegenüber der Verwaltung (siehe Anlage 1)

 

 

Das Preisgericht hat aus den insgesamt sieben abgegebenen Wettbewerbsarbeiten drei Preisträger ermittelt und die Zusammenführung der jeweils für unterschiedliche Bereiche gewürdigten Entwurfsbestandteile empfohlen. Das als Anlage 1 beiliegende städtebauliche Konzept beinhaltet die Zusammenfassung dieser Bereiche (Abschnitt Südermole; Abschnitt Marktplatz und Dünenvillen und Abschnitt Seglerplatz mit dem SVH) sowie die übergreifende verkehrliche Erschließung des Projektgebietes.

Auf der Grundlage des überarbeiteten Konzeptes werden die Flächen festgelegt, die an die Waterfront AG zu verkaufen sind, um die daraus resultierenden Einnahmen errechnen zu können.

Die mit Stand vom Februar 2013 vorliegende Machbarkeitsstudie für die Erlebnispromenade wird gegenwärtig überarbeitet, um die Promenadenfchen an das städtebaulichen Konzept anzupassen und die Gesamtkosten errechnen zu können. Ziel ist es dabei, den von der Bürgerschaft am 01.07.2010 festgelegten Eigenanteil von max. 1,8 Mio Euro (damalige Annahme: 75% Förderanteil) einzuhalten. Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass die Erlebnispromenade als förderfähig angesehen wird. Der Förderanteil wird voraussichtlich jedoch nur 60% betragen.

 

Um mit dem Bebauungsplanverfahren zügig voranzukommen, ist im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Vorstellung und Erörterung des Konzeptes voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2014 in der Halle 2 auf dem Priwall vorgesehen. Grundlage für diese Beteiligung soll das unter Berücksichtigung der prämierten Wettbewerbsarbeiten erarbeitete städtebauliche Konzept sein – siehe Anlage 1.

 

Bezüglich der vorgesehenen Verlagerung des SVH hat eine erste Abstimmung zum Konzept stattgefunden, es gab keine grundsätzlichen Bedenken. Die Verhandlungen können auf dieser Grundlage mit einem neuen Erbbaurechtsvertrag weiter geführt werden,  eine Zustimmung ist unter Vorbehalt der Zustimmung des Vereines in Aussicht gestellt.

 

Für die zu verlagernden Flächen des Winterlagers für Boote des Passathafens sowie für den notwendigen Stellplatzbedarf stehen Flächen auf dem Priwall zu Verfügung, die im weiteren Verfahren mit den Vereinen abzustimmen sind.

 

 

 

Anlage 1: Lageplan städtebauliches Konzept Priwall Waterfront – Stand Oktober 2013

Anlagen

Anlage 1: Lageplan städtebauliches Konzept Priwall Waterfront – Stand Oktober 2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_PW_städtebaulKonzept10-2013 (1114 KB)