Vorlage - VO/2013/00953  

Betreff: Flexible Arbeitszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Anfrage VO/2013/00902
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette BornsAktenzeichen:511.16.14.05.3
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Neumann, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.11.2013 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Flexible Arbeitszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorschlag

Flexible Arbeitszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Anfrage von Frau Jansen, VO/2013/00902

 

Die städtischen Kindertageseinrichtungen betreuen und fördern Kinder im Rahmen der festgelegten Öffnungszeiten

Begründung

Die städtischen Kindertageseinrichtungen betreuen und fördern Kinder  im Rahmen der festgelegten Öffnungszeiten.

Nach dem Kindertagesstättengesetz (KiTaG) und der Mindestverordnung (KiTaVO) wird der vorzuhaltende Personalbedarf pro Gruppe eingehalten.
Das Team bzw. die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen erstellen wöchentlich einen Einsatzplan, um die gesamte Betreuungszeit abzudecken.

 

Im Rahmen der Einsatzplanung jeder Einrichtung

  • ist darauf zu achten, dass während des Gruppendienstes ausreichend pädagogisches Fachpersonal anwesend ist.
  • sind die gesamten Öffnungszeiten abzudecken. Es kann bzw. muss jede MitarbeiterIn flexibel einsetzbar sein, um den Eltern und Kindern als unseren Kunden eine verlässliche Betreuung zu bieten.
  • Familiäre Belange der Beschäftigten (z.B. Teilzeitbeschäftigte mit Kindern) sollen bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden, dürfen aber den betrieblichen Belangen nicht entgegenstehen. D.h., dass eine bestimmte Lage der täglichen Arbeitszeit nicht zugesichert werden kann.
  • In Zeiten krankheitsbedingter Personalausfälle kommt es vor, dass Einsatzpläne den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen, um eine kontinuierliche Betreuung weitgehend zu sichern. Die Dienstpläne sind dementsprechend verlässlich solange dem nicht unvorhersehbare personelle Situationen entgegenstehen.

 

Anfrage der „Linken“ zum JHA 07.11.13, VO 2103/00902

Gibt es in den städtischen Kindertagesstätten flexible Arbeitszeiten?
Wenn ja:
- ist Familie und Beruf für Kita-Beschäftigte kompatibel bei flexibler Einsatzzeit?
- werden familiäre Belange bei der Dienstplanung berücksichtigt, wenn ja, wie?
- sind die Dienstpläne für die Beschäftigten verlässlich?

 

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Anlagen

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