Vorlage - VO/2013/00930  

Betreff: Änderungsantrag zu TOP 5.16 VO/2013/00857 ?Erbbauvertrag mit dem LBV Phönix
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 3 / 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und Bruno Böhm, Freie Wähler

Beschlussvorschlag

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und Bruno Böhm, Freie Wähler. beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die Erstellung eines Sport-Entwicklungskonzeptes gemeinsam mit allen ortsansässigen oder die Sportanlagen nutzenden Sportvereinen An der Falkenwiese zu entwickeln. Ebenfalls sind die Konzeptentwicklung die Vereine TC Hanseatic und der Lübecker Judoclub, der Kreisschulsportbeauftragte, der TSB sowie der Hochschulsport und die angrenzenden Wassersportvereine an der Wakenitz in die Konzepterstellung einzubeziehen.
  2. Ziel der Konzepterstellung soll sein, die Flächen zwischen der Straße an An der Falkenwiese, der Falkenstraße und der Wakenitz vollständig für den Sport in der Hansestadt Lübeck langfristig zu erhalten und die beiden Vereine TC Hanseatic und Lübecker Judoclub ebenfalls auf diesen Flächen anzusiedeln. Im Rahmen der Konzepterstellung ist zu überprüfen, in wieweit im Rahmen einer Neuordnung der Flächen heutige von der Hansestadt Lübeck nicht für den Sport genutzte Flächen (z.B. Garagenhof Stadtgrün und ehemaliges Bosch-Schiefergelände) ebenfalls einer den Sport fördernden Nutzung zugeführt werden können.
  3. Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass es einen Ansprechpartner für alle Beteiligten gibt, der den Prozess koordiniert und eine einheitliche Kommunikation und Abstimmung innerhalb der Verwaltung sicherstellt.
  4. Nach Abschluss der mit allen o. g. Beteiligten einvernehmlichen Konzepterstellung wird mit den beteiligen Sportvereinen einen neuer Erbpachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 50 Jahren vereinbart.
  5. Der zum 31.12.2013 endende Erbbauvertrag mit dem LBV Phönix wird für die Dauer der Konzepterstellung bis zum Jahr 2016 verlängert und beinhaltet bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlängerungsoption nach Vorlage des Entwicklungskonzeptes. Bis zum Jahr 2016 behalten die jetzigen Konditionen des Erbbauvertrages ihre Gültigkeit.
  6. Für die Ausübung der Verlängerungsoption nach dem Jahr 2016 ist die konsensuale Vorlage des Entwicklungskonzeptes der o. g. Beteiligten mit einem verbindlich vereinbarten Zeitplan ausreichend. Mit den Umsetzungen möglicher (baulicher) Maßnahmen kann auch zu einem im Entwicklungskonzept definierten, späteren Zeitpunkt begonnen werden.
  7. Dem Ausschuss für Schule und Sport in fortlaufend, mindestens einmal im Kalenderhalbjahr über den Fortgang der Konzeptentwicklung zu berichten.  

 


Begründung

 

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jan Lindenau

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bruno Böhm

Mitglied der Bürgerschaft