Vorlage - VO/2013/00763  

Betreff: Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl des Stadtwehrführers,von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.09.2013 
2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) & Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 3 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der Wahl / Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zum Stadtwehrführer,zu Ortswehrführern bzw

Beschlussvorschlag

Der Wahl / Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zum Stadtwehrführer,zu Ortswehrführern bzw. stellvertretenden Ortswehrführern wird gem. § 11 Abs. 3 BrSchG zugestimmt:

 

         Zum Stadtwehrführer:

         Detlef Radtke                                          Freiwillige Feuerwehr Israelsdorf (Wiederwahl)

Zu Ortswehrführern:

Andre Lehwald                            Freiwillige Feuerwehr Padelügge/Buntekuh (Wiederwahl)

Christian Kröger                            Freiwillige Feuerwehr Schlutup (Wiederwahl)

Benjamin Peters                            Freiwillige Feuerwehr Siems (Wiederwahl)

Christian Grusewski                            Freiwillige Feuerwehr Dänischburg (Wiederwahl)

Marco Richter                            Freiwillige Feuerwehr Dummersdorf (Wiederwahl)

Rolf Gaden                            Freiwillige Feuerwehr Krummesse (Neuwahl)

Michael Schröter                            Freiwillige Feuerwehr Innenstadt (Neuwahl)

Marius Köpp                            Freiwillige Feuerwehr Genin (Neuwahl)

Torsten Ott                            Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Neuwahl)

Jürgen Langer                            Freiwillige Feuerwehr Moorgarten (Neuwahl)

 

Zu stellvertretenden Ortswehrführern:

Claus Krage                             Freiwillige Feuerwehr Dummersdorf (Wiederwahl)

Roland Möller                            Freiwillige Feuerwehr Krummesse (Neuwahl)

Andre Waller                            Freiwillige Feuerwehr Innenstadt (Neuwahl)

Oliver Ahnfeldt                            Freiwillige Feuerwehr Büssau (Neuwahl)

Kim-Christian Wulf                            Freiwillige Feuerwehr Moorgarten (Neuwahl)

Tobias Pupp                            Freiwillige Feuerwehr Genin (Neuwahl)

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz SH

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Funktionsträger gewählt

Begründung

Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Funktionsträger gewählt.

 

Gem. § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.

 

Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BrSchG ist das Innenministerium Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren in den kreisfreien Städten.

 

Nach § 11 Abs. 2 BrSchG ist zum Wehrführer bzw. stellvertretenden Wehrführer wählbar, wer

 

  1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch der Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und
  4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Diese Voraussetzungen werden von den Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Niederschriften über die vollzogenen Wahlen und die Personalbögen liegen vor.

Der Leiter der Berufsfeuerwehr befürwortet gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.

 

keine

Anlagen

keine