Vorlage - VO/2013/00739  

Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung für den Lübecker Ortsteil Krummesse von der Hansestadt Lübeck auf den Zweckverband Abwasserbeseitigung Stecknitz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Wilcken, Erhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
12.09.2013 
2. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 3 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Stecknitz_Anlage 1
Anlage 2 zur WA-Vorlage VO201300739
Anlage 3 zur WA-Vorlage VO201300739

Die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung für den Lübecker Ortsteil Krummesse von der Hansestadt Lübeck auf den Zweckverband Abwasserbeseitigung Stecknitz wird beschlos

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung für den Lübecker Ortsteil Krummesse von der Hansestadt Lübeck auf den Zweckverband Abwasserbeseitigung Stecknitz wird beschlossen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 Recht – keine rechtlichen Bedenken

5.610 Stadtplanung – keine Bedenken

5.661 Stadtgrün und Verkehr

           – keine Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Landeswassergesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 21

Begründung

Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 21.10.2002/22.10.2002 zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Amt Berkenthin wurde die Abwasserbeseitigung für den östlichen Teil des Lübecker Ortsteils Krummesse von der Hansestadt Lübeck auf das Amt Berkenthin übertragen. Im Amt Berkenthin wurde zwischenzeitlich durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 04.01.2013 der Zweckverband Abwasserbeseitigung Stecknitz neu gegründet.

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Stecknitz übernimmt alle Aufgaben, die die Gemeinden im Bereich der Abwasserbeseitigung auf das Amt übertragen haben.

Aus diesem Grund ist der Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die die Vereinbarung aus 2002 ersetzt, erforderlich. Vom Regelungsinhalt beinhaltet die anliegende Vorlage keine Änderungen gegenüber der Vereinbarung aus 2002.

 

 

 

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Anlagen

  1. öffentlich-rechtliche Vereinbarung
  2. Lageplan (Anlage zur Vereinbarung, M = 1 : 6000)
  3. Lageplan (Anlage zur Vereinbarung, M = 1 : 2000)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Stecknitz_Anlage 1 (23 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 zur WA-Vorlage VO201300739 (614 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 zur WA-Vorlage VO201300739 (402 KB)