Vorlage - VO/2013/00521  

Betreff: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Diskriminierungsschutz für MitarbeiterInnen freier Träger
- Antrag des AM Klinkel vom 22.04.2013
Status:öffentlich  
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane - alt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
07.05.2013 
38. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2008 - 2013 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Das Ausschussmitglied Rolf Klinkel beantragt:

Beschlussvorschlag

Das Ausschussmitglied Rolf Klinkel beantragt:

 

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, sich bei den freier Trägern, die soziale Aufgaben der Hansestadt Lübeck durchführen oder von der Hansestadt Lübeck finanziell unterstützt werden, sich dafür einzusetzen:

 

1.      Dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gleiche Arbeit gleichen Lohn nach einem entsprechenden Tarifvertrag der  Gewerkschaft ver.di  erhalten.

 

2.      Dass, bei der Behandlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Diskriminierungsverbote  des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

              (AGG ) analog anwendet werden.

 

3.      In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses über die Umsetzung zu berichten.

 

 

Viele soziale Aufgaben der Hansestadt Lübeck werden von freien Trägern durchgeführt

Begründung

Viele soziale Aufgaben der Hansestadt Lübeck  werden von freien Trägern durchgeführt. Für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten verschiedene Tarifverträge und für einige möglicherweise überhaupt keine.

Gleiche Arbeit verdient aber gleichen Lohn. Dafür ist ein einheitlicher Tarifvertrag für soziale Dienstleistungen notwendig, der für die gesamte Branche gelten muss.

Analog muss dieser Tarifvertrag aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen kirchlichen Einrichtungen angewendet werden.  Denn dort gilt weder das Arbeitsrecht noch der gesetzliche Schutz vor Diskriminierungen.

Denn den hat katholische Kirche aus ihren sozialen Einrichtungen verbannt. Dort gilt allein das Kirchenrecht, das u. a. ein Heiratsverbot für geschiedene Angestellte, ein Verbot für gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorschreibt, das homosexuellen MitarbeiterInnen nicht erlaubt, lesbische oder schwule Lokale zu betreten oder sich öffentlich für ihre Rechte einzusetzen und dafür zu kämpfen.

 

Die Kirchen in Deutschland beschäftigen rund 1,3 Millionen Menschen, so zum Beispiel Ärzte, Krankenschwestern, Lehrer, ErzieherInnen, Reinigungspersonal, Hausmeister, Handwerker, und Bierbrauer. Die Kirchen sind damit hierzulande der zweitgrößte Arbeitgeber.

Zwar dürfen Kirchen ihre Angelegenheiten selbst regeln, aber wo Kirche drauf steht, ist häufig Staat drin.

Bei Caritas und Diakonie finanziert die Kirche selbst nur noch  zwei Prozent des Etats, 98 Prozent trägt die Gesellschaft. Auch die Hansestadt Lübeck zahlt Zuschüsse an soziale Einrichtungen, die ihren Angestellten vorschreiben, wie und mit wem sie zusammen leben dürfen. 

Lohndumping und Diskriminierungen darf die Hansestadt aber nicht  mit Auftragsvergaben und Geldzahlungen belohnen.

 

 

Entfällt

Anlagen

Entfällt