Vorlage - VO/2013/00498  

Betreff: Aufhebung des Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2013 ? Planungsleistungen für die Instandsetzung des Brückenbauwerkes sowie Instandsetzungsarbeiten Steuerstand und Ufermauer der Hafendrehbrücke (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
29.04.2013 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung
08.05.2013 
57. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.05.2013 
73. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen _ Hafendrehbrücke, Aufhebung Sperrvermerk

Der bei dem Produktsachkonto 542001

Beschlussvorschlag

Der bei dem Produktsachkonto 542001.079.7852000 im Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gemäß §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik wird für die Planungsleistungen zur Instandsetzung des Brückenüberbaus und die Instandsetzungsarbeiten des Steuerstandes und der Ufermauer in Höhe von 688.145,00 EUR aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 688.145,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung
Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Bei der Aufhebung des Sperrvermerkes liegen keine Betroffenheiten von Kindern und Jugendlichen vor.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH

 

 

 

Die Beschlussvorlage ist öffentlich:
 

X

Ja

Nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1) – erfolgt im Zuge des regulären Jahresbudgets

 

Notwendigkeit der Maßnahme

Begründung

Notwendigkeit der Maßnahme

 

Mit dem Bericht zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke an den Bauausschuss im September 2008 teilte der Bereich Verkehr bereits mit, dass diverse Brücken in den nächsten Jahren umfassend saniert oder neu gebaut werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. Darin wurde auch explizit auf die Hafendrehbrücke eingegangen. Mit einer Zustandsnote von 3,8 (ungenügender Bauzustand)  ist eine umgehende Instandsetzung/ Erneuerung erforderlich, um die Stand- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Hafendrehbrücke ist bereits für den Eisenbahnverkehr gesperrt.

 

Die Maßnahmen sind gemäß § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik mit einem Sperrvermerk versehen, der durch die Bürgerschaft aufzuheben ist. Die hierzu erforderliche Haushaltsunterlage Bau für die Maßnahmen liegt vor. Es wird daher die Freigabe des Haushaltsrestes der bereits im Finanzplan 2012 veranschlagten Haushaltsmittel beantragt.

 

 

Notwendig einer Eilentscheidung des Bürgermeisters

 

Zur Aufhebung des Sperrvermerkes sind als empfehlende Gremien der Bauausschuss, der Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss, der Hauptausschuss und als beschließendes Gremium die Bürgerschaft einzubeziehen. Da die Bürgerschaftssitzung am 20.06.2013 eine konstituierende Sitzung sein wird, ist die nächste erreichbare Bürgerschaftssitzung zur Beschlussfassung der Aufhebung des Sperrvermerkes der 29.08.2013.

 

Gerade der Ausblick auf den Hansetag 2014 macht es erforderlich, die Ufermauer wieder herzurichten. Für die Arbeiten im Unterwasserbereich steht unter Berücksichtigung des Feriensaison und der notwendigen Umgebungstemperaturen im Wasser nur ein Zeitfenster von ca. 2 Monaten zur Verfügung. Die Leistungen sollen im Juni 2013 an das ausführende Unternehmen vergeben werden und der Ausführungszeitraum ist für August/ September 2013 geplant. Ein späterer Ausführungszeitpunkt ist aufgrund von vorhersehbaren Mängeln auszuschließen.

 

Aus v. g. Gründen ist nach Empfehlung der Fachausschüsse und des Hauptausschusses bereits heute absehbar die Aufhebung des Sperrvermerkes im Wege der Eilentscheidung des Bürgermeisters erforderlich.

 

 

Instandsetzung der Vorsatzmauerschalen und Widerlager

 

Für notwendige Untersuchungen an den Widerlagern und der Ufermauer der Hafendrehbrücke wurde es erforderlich, die Vorsatzmauerschale abzubrechen, um den dahinter befindlichen Beton zu untersuchen. Die Bohrkernentnahmen und Laboruntersuchen sowie die handnahe Prüfung der Betonbauteile und der Spundwände ergab, dass eine Instandsetzung auch im Hinblick auf eine notwendige Instandsetzung des Brückenüberbaus noch sinnvoll möglich ist.

 

Bei der Hafendrehbrücke sind die Vorsatzschalen der Widerlager zu erneuern sowie der Kolkschutz instand zu setzen. Die Widerlager bestehen aus unbewehrtem Beton, vor die eine Vorsatzschale zu errichten ist. Das Mauerwerk liegt an den Kaimauern auf einer vorhandenen Holzspundwand im Unterwasserbereich auf, die im Zuge dieser Baumaßnahme instandgesetzt wird. Betroffen sind beide Kaimauern sowie das zurückgesetzte Widerlager auf der Vorstandseite des Bauwerks. Auf der nordöstlichen Seite (Stadtseite) befindet sich einen offensichtlich nachträglich betonierte Flügelwand, die abgängig ist. Die Flügelwand ist abzubrechen und als Stahlbetonkonstruktion zu erneuern.

 

Die Kosten für diese Maßnahme betragen inklusive der Planungsleistungen und Bauüberwachung 300.000 EUR. 

 

 

Instandsetzung Steuerstand (Betriebsgebäude)

 

Der Steuerstand der Hafendrehbrücke beherbert die wesentlichen Apparaturen zur Betätigung der Brücke. Im Laufe der Jahre ist die Stahlkonstruktion stark verrostet und die Fensterkonstruktion ist undicht und äußerst marode und müssen instandgesetzt werden. Die Konstruktion wurde unter Verwendung möglichst vieler Originalbauteile in Anlehnung an den Bestand originalgetreu nachgebaut.

 

Für die Finanzierung der Teilmaßnahme „Instandsetzung Steuerstand“ konnten durch die Abt. Brückenbau 20.000 EUR Fördermittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben werden.

 

Die Arbeiten zur Instandsetzung des Steuerstandes wurden 2012 begonnen und laufen derzeit noch. Die Fertigstellung ist für Mai 2013 geplant. Die Kosten für diese Maßnahme betragen inklusive der Planungsleistungen 100.000 EUR.

 

 

Planungsleistungen zur Instandsetzung der Brückenüberbaus und des hydraulischen Antriebes

 

Die kurzfristig notwendig werdende Instandsetzung des Brückenüberbaus der Hafendrehbrücke benötigt eine aufwendige Entwurfs- und Ausführungsplanung inklusive der statischen Berechnungen, die derzeit erstellt werden.

 

Die Kosten für die Planungsleistungen ermitteln sich gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach den anrechenbaren Kosten der Maßnahme und werden vorläufig auf 200.000 EUR geschätzt.

 

Unter dem Produktsachkonto 542001.079.7852000 Kreisstraßen/ Hafendrehbrücke/ Tiefbaumaßnahmen ist im laufenden Haushaltsjahr ein Haushaltsrest von 688.145,00 Euro eingestellt.

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen _ Hafendrehbrücke, Aufhebung Sperrvermerk (15 KB)