Vorlage - VO/2013/00486
|
Beschlussvorschlag
Unter Beschlussvorschlag Punkt 2. werden folgende Änderungen vorgenommen:
Nach „Auf den Bürgermeister: wird im 2. Spiegelstrich nach „…50 Euro bis 100.000 Euro“ eingefügt: „mit Ausnahme von Spenden städtischer Gesellschaften.“
Nach „Auf den Hauptausschuss:“ wird als 3. Spiegelstrich eingefügt: „ - bei allen Spenden von städtischen Gesellschaften von mehr als 50 Euro bis 200.000 Euro.“
Nach dem Punkt 2. wird als neuer Punkt eingefügt:
3. Bei mehreren Spenden einer Spenderin / eines Spenders innerhalb eines Kalenderjahres gelten die Grenzen aus 2. für die Summe der Spenden.
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen