Vorlage - VO/2013/00473  

Betreff: Wahl von BeisitzerInnen und stellvertretenden BeisitzerInnen in den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 26.05.2013
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Lege, Beate
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 26

Beschlussvorschlag

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 26.05.2013 werden als Ersatz für ausgeschiedene Beisitzer und stellvertretende Beisitzer gewählt:

             

              BeisitzerIn              Stellv. BeisitzerIn

 

BfL

 

Hans Georg Rieckmann

Travemünder Allee 17 A

23568 Lübeck

 

 

Frauke Wegner

Kahlhorststraße 39 C

23562 Lübeck

 

FDP

Angelika Hippel

Steinrader Hauptstraße 35 C

23556 Lübeck

 

Astrid Völker

Steinrader Mühlenberg 8 A

23556 Lübeck

 

GRÜNE

Detlef Matthiesen

Aegidienstraße 25

23552 Lübeck

 

Heinz Latz

Vorrader Straße 10

23560 Lübeck

 

CDU

Soja Kanuschin

Elly-Linden-Str. 9

23564 Lübeck

 

Silke Diedrich

Talweg 13

23558 Lübeck

 

 

 

Susanne Schaefer-Güngör

Goldberg 21

23562 Lübeck

 

 

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, deren Belange werden nicht berührt.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

keine

 

Aus dem am 29

Begründung

Aus dem am 29.03.2012 von der Bürgerschaft gewählten Gemeindewahlausschuss müssen mehrere Beisitzer bzw. stellv. Beisitzer ausscheiden, weil sie als Bewerber für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 aufgestellt worden sind.

Nach § 55 Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge keine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeindewahlausschusses ausüben.

Als Ersatz für die ausgeschiedenen Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer werden die vonden Parteien und der Wählergemeinschaft BfL vorgeschlagenen Personen als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt.

 


Anlagen