Vorlage - VO/2013/00458
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Beschlussvorschlag
Die Anlage 2 wird wie folgt ergänzt:
a. Der Auftrag für die Entfernung so genannter Wildwerbung im öffentlichen Raum wird an eine Firma als Verwaltungshelferin vergeben, die nicht zugleich als Werbeunternehmen im öffentlichen Raum > privatwirtschaftliches Eigeninteresse verfolgt.
b. In die Liste der Ausnahmen (Sonderregelungen) wird als weiterer Punkt aufgenommen:
4. Nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Gruppen (z.B. lokale Vereine, Bürgerinitiativen), die nach allgemeiner Erfahrung nicht zu marktüblichen Konditionen werben können, erhalten auf bestimmten festzulegenden Flächen die Möglichkeit für unentgeltliche Bekanntmachungen bis zu dem Format A 1.
Begründung
Erfolgt mündlich..
Anlagen