Vorlage - VO/2013/00391
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Beschlussvorschlag
Im Lübecker Stadtteil Travemünde wird ein Ortsbeirat eingerichtet.
Entstehende Kosten sind entsprechend im Haushalt der Hansestadt Lübeck zu ordnen.
Bis zur Einrichtung des Ortsbeirates wird ein Ausschuss für Travemünde eingerichtet.
Dafür ist die Hauptsatzung entsprechend anzupassen.
Begründung
Funktion eines Ortsbeirates
Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen. Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils, aber auch Ratsmitglieder, gewählt werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Ortsbeiräte
Anlagen