Vorlage - VO/2013/00379
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Beschlussvorschlag
Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft - Thomas Rathcke
Begründung
- Frage: Wie viele offene Forderungen bestehen aus Erbpachtzahlungen [an] die Hansestadt Lübeck?
Antwort:
Es handelt sich um 2.163 offene Einzelforderungen, die insgesamt 515 Partnern zuzuordnen sind. Der Gesamtbetrag dieser Forderungen beträgt zum Stichtag 31.12.2012 rd. EUR 482.000,--.
- Frage: Werden diese eingefordert?
Antwort:
Ja, sofern nicht das Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren ausgesetzt ist (z.B. bei vereinbarten Ratenzahlungen, Stundungen, sowie den Erhöhungsfällen, die vergleichbare Sachverhalte zum BGH-Urteil haben).
Anlagen