Vorlage - VO/2013/00330
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft bestätigt ihren Beschluss vom 21.06.2012, dass die
vorübergehende Beschäftigung bei der Hansestadt Lübeck gemäß § 2 und § 3
der „Eckpunkte für einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmersicherung
Put-Option“ (Stand 20.6.2012) für die betroffenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer als ein persönlicher Anspruch gegenüber der Hansestadt Lübeck abzusichern ist und für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einklagbar sein muss.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen