Vorlage - VO/2013/00283  

Betreff: Arbeitnehmersicherung für die Beschäftigten der LHG, LHG-SG, NRS und HBV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Freien Wähler Bearbeiter/-in: Voht, Gregor
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 zurückgestellt     
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft bekundet erneut ihren Willen, die Regelungen aus den Eckpunkten für einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmersicherung für die Beschäftigten der LHG, LHG-SG, NRS und HBV schnellstmöglich in einen Tarifvertrag zwischen den zuständigen Tarifparteien zu überführen. Hierzu bekräftigt die Bürgerschaft auch ihren an den Bürgermeister am 21. Juni 2012 erteilten Auftrag die entsprechenden Verhandlungen zu führen.

 

2. Die Bürgerschaft stellt fest, dass die in den Eckpunkten für einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmersicherung für die Beschäftigten der LHG, LHG-SG, NRS und HBV verwendete Formulierung "betriebsbedingte Kündigung" dem Wort und Sinn nach nicht ausschließlich konjunkturell bedingte Kündigungen meint, sondern auch Kündigungen aus anderen wirtschaftlichen Gründen und auf Grund von unternehmerischen Entscheidungen. Der bekundete Wille der Bürgerschaft und der erteilte Auftrag an den Bürgermeister sind in dieser Wiese zu verstehen.

 

3. Die Bürgerschaft beschließt, dass wie am 21. Juni 2012 beschlossen die Hansestadt Lübeck bis zum Abschluss des Tarifvertrags zur Arbeitnehmersicherung für Beschäftigten der LHG, LHG-SG, NRS und HBV, längstens jedoch bis zum 31.12.2024, die Regelungen aus den Eckpunkten zur Arbeitnehmersicherung befolgen wird und hierbei die verwendete Formulierung "betriebsbedingte Kündigung" dem Wort und Sinn nach nicht ausschließlich konjunkturell bedingte Kündigungen meint, sondern auch Kündigungen aus anderen wirtschaftlichen Gründen und auf Grund von unternehmerischen Entscheidungen.

 

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich

 

keine

Anlagen

keine