Vorlage - VO/2013/00264  

Betreff: Gedenken an die Nationalsozialistische Machtübernahme in der Hansestadt Lübeck am 6. März 1933
- Resolution -
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Nationalsozialistische Machtübernahme in der Hansestadt Lübeck am 6

Beschlussvorschlag

Nationalsozialistische Machtübernahme in der Hansestadt Lübeck am 6. März 1933

 

- Resolution -

 

 

Am 6. März 1933 jährt sich zum 80. Mal die nationalsozialistische Machtübernahme in der Hansestadt Lübeck. An diesen Tag stürmten gewaltbereite, braune Nazihorden das Lübecker Rathaus und setzten den sozialdemokratischen Bürgermeister sowie vier SPD-Senatoren und einen bürgerlichen Liberalen ab. 

Funktionäre der Nazipartei ernannten dann eine braune Landesregierung in der damaligen Freien und Hansestadt Lübeck und setzten die Lübecker Landesverfassung außer Kraft.

 

Grundlage für die Vernichtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und für die willkürliche Absetzung der letzen frei gewählten Lübecker Stadtregierung war eine Notverordnung des damaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg.

Damit beseitigte Hindenburg nicht nur die Grundrechte der Weimarer Verfassung, sondern liquidierte die Eigenständigkeit der Länder und ermöglichte damit den Nazis auch im Lübecker Stadtstaat, die Macht zu übernehmen.

 

Mit der Machtübernahme der Nazis vor achtzig Jahren nahm Deutschlands dunkelstes Kapitel seinen Anfang: Zwölf Jahre später lag Europa in Trümmern, Holocaust und Krieg hatten 60 Millionen Menschen das Leben gekostet.

 

Die Lübecker Bürgerschaft erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus.

 

Die Erinnerung darf aber nicht enden. Uns und auch künftige Generationen muss sie zur Wachsamkeit mahnen. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken..

Die Begründung erfolgt mündlich

Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.


Anlagen