Vorlage - VO/2013/00258  

Betreff: Entwicklung des Grünstrandes in Travemünde
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Würdigung des Votums der EinwohnerInnenversammlung vom 4

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Würdigung des Votums der EinwohnerInnenversammlung vom 4. Februar 2013 den Grünstrand nunmehr wie folgt zu entwickeln:

 

1. Auf der Grundlage des 'Touristischen Entwicklungskonzepts für Lübeck und Travemünde' (TEK) der dwif-consulting GmbH, erstellt im Auftrag der Hansestadt Lübeck, erfolgt 'Erhalt bzw. Verstärkung des natürlichen Charakters des Grünstrandes' (Zitat aus dem TEK).

 

2. Die ökologische Verbindungsfunktion des Grünstrands als 'festgelegter Grünzug' zwischen dem zentralen Kurgebiet und der Landschaft des Brodtener Ufers wird gestärkt, z.B. durch ökologische Aufwertung der 'alleeartigen Grünverbindung Kaiserallee' in Absprache und unter Mitwirkung der AnwohnerInnen. (Zitate aus dem 'Stadtteilentwicklungskonzept Travemünde 2025' (STEK)).

 

3. Als attraktiver Endpunkt der Promenade wird auf Grundlage des TEK die Errichtung eines kioskähnlichen Cafés mit flächensparender Außengastronomie und öffentlich nutzbaren sanitären Einrichtungen in Aussicht genommen.

 

4. Der Grünstrand als Bestandteil der 'Natur- und Landschaftsräume, die 'das Orts- und Landschaftsbild Travemündes prägen', gehört zu den 'unverwechselbaren Qualitätsmerkmalen' des Seebades und wird in dieser Eigenschaft in der Tourismuswerbung gewürdigt. (Zitate aus dem STEK)

 

5. Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, in Kooperation mit den zuständigen Landes-, Bundes- und EU-Behörden die kommunalen Möglichkeiten der Hansestadt im vollen Umfang proaktiv zu nutzen, um an Erhaltung und Entwicklung des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes 'Ostseeküste am Brodtener Ufer (DE1931-301)', des Vogelschutzgebietes 'Ostseeküste am Brodtener Ufer (DE1931-301)' sowie des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes 'Traveförde und angrenzende Flächen (DE2030-392)' mitzuwirken, soweit auch der Wasserbereich vor dem Grünstrand unter die Schutzbestimmungen fällt.

Die Begründung erfolgt mündlich

Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.


Anlagen