Vorlage - VO/2013/00237  

Betreff: Tempo 30 in Sackgassen; Anfrage Bündnis 90/die Grünen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

§ 16 - Anfrage von Herrn Volker Koß, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft vom 31

Beschlussvorschlag

§ 16 - Anfrage von Herrn Volker Koß, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft vom 31.01.2013

 

 


Begründung

 

 

 

Vfg.

             

Herr Volker Koß hat die folgende Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

gestellt:

 

 

Die Grünewaldstraße und die Petersstraße in St. Jürgen, sind Sackgassen in denen ein beträchtlicher Nicht-Anwohner-Verkehr herrscht. Die Straßen liegen am Rande von Tempo-30-Zonen. In denen ist Tempo 30 aber nicht vorgeschrieben.

 

  1. Warum besteht in den genannten Straßen keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h?

 

  1. Sind andere Wohnstraßen im Stadtgebiet bekannt, die nicht für den Durchgangsverkehr vorgesehen sind und in denen keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 30 km/h besteht?

 

  1. Welche sind es?

 

 

Antwort:

 

 

Zu 1.:

Die Petersstraße weist eine Länge von ca. 140 Metern auf, die Grünewaldstraße von ca. 200 Metern; beide Straßen sind Einzelstraßen und reine Sackgassen, d.h. es findet reiner Anliegerverkehr statt.

Eine Tempo-30-Zonen-Beschilderung kommt bei Einzelstraßen nach den Verwaltungsvorschriften (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht in Frage, da die Straßen keine Zone bilden.

Eine Einzelbeschilderung von Tempo 30 wird von der Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet, wenn die zwingende Notwendigkeit erkannt wird (Vorgabe der StVO). Sackgassen sind per se nicht mit Durchgangsverkehr belastet. Es tritt lediglich Ziel- und Quellverkehr der jeweiligen Straße auf. Eine zwingende Notwendigkeit für eine Reduzierung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann daher im Allgemeinen in den relativ „kurzen“ Sackgassen nicht gesehen werden.

 

 

Zu 2.:

Im Stadtgebiet sind einige meist kurze Wohnstraßen vorhanden, die nicht mit anderen Wohnstraßen zusammenhängen. Daher ist die Bildung einer Tempo-30-Zone nicht möglich. Es handelt sich um die unten aufgeführten Straßen.

 

 

Zu 3.:

Am Bullenkrooch, Am Dornbusch, Brinkweg, Diemengang, Heingasse und Im Ende in Schlutup; Hugo-Distler-Straße, Weichselstraße und Wissmannstraße in St.-Lorenz-Nord; Brodtener Hauptstraße in Brodten; Hövelnstraße (zwischen Marli- und Roonstraße) in St.-Gertrud; Wallstraße (zwischen Parkhaus und Holstentorplatz) in der Innenstadt; Frankenkrogweg und Glindhorn in Ivendorf; Ringstraße in Travemünde; Altenfeld in Kronsforde

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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