Vorlage - VO/2013/00214  

Betreff: Jahresbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Gorziza, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
05.03.2013 
37. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2008 - 2013 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
19.03.2013 
70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Vorbemerkung:

Beschlussvorschlag

Allgemeine Vorbemerkung:

Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich der „Beauftragten für Menschen mit Behinderung“ in der Hansestadt Lübeck.

 

Da die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann, und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales eingebracht.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck selbst verantwortlich ist.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eine eigene Anmerkung verfassen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30

Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 mit der „Richtlinie der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung“ in § 1 Absatz 7 beschlossen: „Die/der Beauftragte erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.“ Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Anlage 1 Jahresbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Anlagen

Anlage 1 Jahresbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung (132 KB)