Vorlage - VO/2013/00212  

Betreff: Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beantwortung Fragen Videoüberwachung_Piraten_20121126

Anfrage von BM Herrn Oliver Dedow nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 14

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Herrn Oliver Dedow nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 14. November 2013

 

 

Um die Anfrage von Herrn Dedow zu beantworten wurden Auskünfte beim Rathaus, den Lübecker Museen, den Schulen, den Schwimmbädern sowie der Polizeidirektion Lübeck eingeholt

Begründung

Um die Anfrage von Herrn Dedow zu beantworten wurden Auskünfte beim Rathaus, den Lübecker Museen, den Schulen, den Schwimmbädern sowie der Polizeidirektion Lübeck eingeholt.

 

Im Lübecker Rathaus sind insgesamt 5 Videokameras ohne Datenaufzeichnung zur Beobachtung der Eingänge und Flurbereiche installiert. Der/die diensthabende Rathauspförtner/in in der Pförtnerloge ist nicht in der Lage gleichzeitig alle öffentlich zugänglichen Eingänge und die Flure im Blick zu haben, weshalb die Kameras hier unterstützend eingesetzt werden.

Eine ist über dem Haupteingang (erfasst wird der gesamte Türbereich), zwei befinden sich im Treppenhaus (erfasst werden der Zugang vom Rathausanbau und das Haupttreppenhaus), eine befindet sich am unteren Eingang des seitlichen Glastreppenhauses (erfasst werden der Türbereich und der Fahrstuhlzugang) und die fünfte ist im Flurbereich der Büros des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin angebracht (erfasst wird der Flur vor den Büros beider Stadtvertreter).

Es erfolgt keine Datenspeicherung und keine Identifikation. Der Einsatz wird durch den Bereich Logistik, Statistik und Wahlen gesteuert. Vor der Pförtnerloge weist ein Hinweisschild die Besucher auf den Einsatz von Kameras hin. Eine Installation von weiteren Kameras ist von der Rathausverwaltung derzeit nicht angedacht.

 

In den Lübecker Museen hat die Kulturstiftung Lübecker Museen eine Videokamera in der Kunsthalle St. Annen zur Verhinderung von Diebstahl und Vandalismus installiert. Es wird der Bereich der Kunsthalle erfasst, in dem auch die Identifikation einzelner Personen grundsätzlich möglich ist. Ein Schild an der Kasse weist auf die Videoüberwachung hin.

Die durch die Videoüberwachung erhobenen Daten werden in keinem Fall einer bestimmten Person zugeordnet und nach einer Speicherfrist von 2 Wochen wieder gelöscht.

Ein nachweisbarer Rückgang der Kriminalität konnte hier nicht beobachtet werden. Ebenso ist auch nicht bekannt, ob durch die Videoüberwachung eine Straftat verhindert werden konnte.

Die Daten der Videoüberwachung haben zu keiner Zeit zur Aufklärung von Straftaten geführt und wurden nie hierfür angefragt bzw. ausgewertet.

Neue Überwachungsmaßnahmen sind in den Lübecker Museen zurzeit nicht geplant.

Durch die Installation der Videokamera sind keine Kosten angefallen. Sie wurde von der Possehl-Stiftung gestellt und bisher nicht gewartet.

 

In fünf Lübecker Schulen, wie die Abfrage ergeben hat, sind Kamera-Attrappen eingerichtet worden. Eine Schule hat Videokameras und Attrappen installiert; an zwei weiteren gibt es Planungen zu einer Videoüberwachung. Von den Kameras werden je nach Schule das Gebäude, Parkplätze, Schulhöfe, Sporthallen, Eingang WC-Bereich, Fahrradabstellplätze bzw. Computer erfasst. Diese Maßnahmen sollen Diebstahl bzw. Vandalismus verhindern.

 

 

Bei den Lübecker Schwimmbädern wurde vor ca. 3-4 Jahren eine Dummy-Videokamera (Attrappe) im Eingangsbereich zu den Umkleidekabinen im Sportbad St. Lorenz installiert. Grund dieser Aktion war die hohe Sachbeschädigung durch Jugendliche, welche seit der Einrichtung der Attrappe ihre abschreckende Wirkung erfüllt hat – die Sachbeschädigungen sind deutlich zurückgegangen.

 

Nach Auskunft der Polizeidirektion Lübeck seien dort lediglich zwei installierte Videoanlagen im Stadtgebiet Lübeck bekannt: von der Bundespolizei im Bahnhofsgebäude Lübeck und von der Stadtverkehr Lübeck GmbH am ZOB.

 

Die beiden Videoanlagen seien zum Zweck der Betriebssteuerung angebracht worden und werden nicht von der Polizei Lübeck betreut.  Ob eine gleichartige Installation (Erfassungsbereich/Anzahl der Videokameras) u. a. zum Zwecke der Kriminalprävention und/oder der Strafverfolgung geeignet sei, könne nach Aussage der Polizei ohne eingehende Prüfung nicht beurteilt werden. Statistische Bewertungen von Entwicklungen der registrierten Kriminalität oder Einzelfallbetrachtungen würden sich vor diesem Hintergrund ausschließen und wären zudem rein spekulativ. Festzustellen sei jedoch, dass die Polizei bei Bedarf zum Zwecke der Strafverfolgung diesbezüglich entsprechende Anfragen beim Stadtverkehr Lübeck durchführe; Zahlenmaterial hierzu läge jedoch nicht vor.

 

Die Videoanlage der Bundespolizei im Bahnhofsgebäude liegt im dortigen Zuständigkeitsbereich, hierzu kann der Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung keine Auskunft geben.

 

Im Konzern Hansestadt Lübeck ist die Stadtverkehr Lübeck GmbH eine Tochtergesellschaft bzw. ein Teilkonzern der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH. Deshalb wurde der vorliegende Anfragewunsch von Herrn Dedow an die zuständige Gesellschaft der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die städtischen Gesellschaften keine eigenen Berichte/Vorlagen/ Antworten in die politischen Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen dürfen, geschieht dies

mit dem Deckblatt des Fachbereichs, der mit der Beantwortung der Anfrage beauftragt wurde.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung darauf hin,  dass für den Inhalt und Umfang der Antworten ausschließlich die Stadtverkehr Lübeck GmbH verantwortlich ist.

 

Die Antwort der Stadtverkehr Lübeck GmbH ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

Antwort der Stadtverkehr Lübeck GmbH

Anlagen

Antwort der Stadtverkehr Lübeck GmbH

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beantwortung Fragen Videoüberwachung_Piraten_20121126 (1154 KB)