Vorlage - VO/2013/00194  

Betreff: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Zu Vorlage VO/2013/00132
JugendeinwohnerInnenversammlung einberufen, Kinder- und Jugendbeteiligung verbessern
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Kinder- und Jugendbeteiligung verbessern

Beschlussvorschlag

Kinder- und Jugendbeteiligung verbessern

 

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,

 

die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt,

die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Der Bürgerschaft wird im Januar 2014 ein Bericht vorgelegt, bei welchen Maßnahmen, in welchem Umfang und in welcher Form die einzelnen Fachbereiche Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47 f durchgeführt haben. Hierbei soll auch darauf eingegangen werden, welche Bemühungen erfolgt sind, um Kinder- und Jugendbeteiligung (auch in den einzelnen Stadtteilen) in Lübeck zu verbessern und welche pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen ergriffen wurden (siehe Auszug Protokoll der Jugendhilfeausschusssitzung am 4.10.2012).
     
  2. Die Fachbereichsleitungen bieten im laufenden Jahr mindestens eine Schulung zu „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ an. In den Schulungen soll u.a. der Frage nachgegangen werden, welche Formen der Beteiligung sinnvoll sind, welche Fragestellung erfolgversprechend ist, welche Zielgruppe angesprochen werden muss und wie man diese Zielgruppe erreicht. Der Lübecker Jugendring hat seine Unterstützung angeboten. In dem Bericht (siehe 1.) soll aufgenommen werden, wie viele MitarbeiterInnen je Fachbereich eine Schulung (siehe 2.) in Anspruch genommen haben.
     
  3. Schulen werden gebeten, verstärkt die Themen Kinderrechte, Kinder- und Jugendbeteiligung im Unterricht zu behandeln und auf die bestehenden Möglichkeiten der Partizipation (u.a. Stadtschülerparlament) hinzuweisen. Hierbei soll auch thematisiert werden, ob Jugendliche die Beteiligungsform einer jährlich stattfindenden JugendeinwohnerInnenversammlung, die Beteiligung in Form eines Jugendparlaments oder in anderer Weise sinnvoll finden rden.
     
  4. In den Fachausschüssen wird zu Beginn der Wahlperiode 2013 berichtet, nach welchen Kriterien und in welcher Form Kinder und Jugendliche (zukünftig) beteiligt werden.
     
  5. In der Stadtverwaltung wird eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter benannt, die/der insbesondere in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung Ansprechperson wird. Diese Person soll u.a. mit dem Stadtschülerparlament erörtern, welche Unterstützung vonseiten der Stadtverwaltung geleistet werden könnte.

 

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich..


Anlagen