Vorlage - VO/2013/00154  

Betreff: Organisatorische Verbindung der Strakerjahn-Schule und der Anton-Schilling-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Koop, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
21.02.2013 
32. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2008-2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Begründung vom Schulamt
Stellungnahme der Anton-Schilling-Schule
Stellungnahme der Strakerjahn-Schule

Die Strakerjahn-Schule und die Anton-Schilling-Schule werden organisatorisch zu einer Schule, Förderzentrum Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, mit einer gemeinsamen Schulleitung verbunden

Beschlussvorschlag

Die Strakerjahn-Schule und die Anton-Schilling-Schule werden organisatorisch zu einer Schule, Förderzentrum Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, mit einer gemeinsamen Schulleitung verbunden. Der Standort der jetzigen Anton-Schilling-Schule wird als Außenstelle geführt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Anton-Schilling-Schule –Schulkonferenz und Schulleitung-

Strakerjahn-Schule –Schulkonferenz und Schulleitung-

Stellungnahmen siehe Anlage 2 und 3

Schulamt                         zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig gem. Schulgesetz

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck, -Untere Schulaufsichtsbehörde-, hat der Hansestadt Lübeck als Schulträger vorgeschlagen, die Anton-Schilling-Schule, Förderzentrum Sprache, mit der Strakerjahn-Schule, Förderzentrum Lernen organisatorisch zu einer S

Begründung

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck, -Untere Schulaufsichtsbehörde-, hat der Hansestadt Lübeck als Schulträger vorgeschlagen, die Anton-Schilling-Schule, Förderzentrum Sprache, mit der Strakerjahn-Schule, Förderzentrum Lernen organisatorisch zu einer Schule zu verbinden.

 

Eine ausführliche fachliche Begründung vom Schulamt für die Zusammenlegung der beiden Schulen ist in der Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung hat nach § 63 (2) 2 Schulgesetz die Schulkonferenzen der Anton-Schilling-Schule und der Strakerjahn-Schule und gem. § 33 Abs. 4 Schulgesetz die SchulleiterInnen zu der Zusammenlegung angehört und um eine Stellungnahme gebeten.

 

Die Stellungnahmen sind in den Anlagen 3-4 beigefügt.

 

Beide Schulen haben in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sie eine Anbindung der Anton-Schilling-Schule an die Strakerjahn-Schule unterstützen, wenn die sonderpädagogische Fachkompetenz im Bereich Sprache im neuen Förderzentrum erhalten wird.

 

Der Bereich Schule und Sport und das Schulamt werden die beiden Schulen bei der Umsetzung der Zusammenlegung zu einem Förderzentrum Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung unterstützen.

 

In Abstimmung mit der Schulaufsicht wird als sinnvoller Zeitpunkt der organisatorischen Verbindung der Schuljahresbeginn 2013/2014 gesehen.

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Schulgesetz erfolgt die Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde.

 

 

Anlage 1: Begründung vom Schulamt

Anlagen

Anlage 1: Begründung vom Schulamt

Anlage 2: Stellungnahme der Anton-Schilling-Schule

Anlage 3: Stellungnahme der Strakerjahn-Schule

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Begründung vom Schulamt (2583 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme der Anton-Schilling-Schule (2080 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme der Strakerjahn-Schule (1184 KB)