Frage:
1. Wann wurde das asbesthaltige Material (Recyclingmaterial) auf die Baustelle geliefert/eingebaut?
Antwort:
Das Recyclingmaterial wurde im Juni 2012 geliefert und als provisorische Befestigung in der
Holzkoppel und für die Behelfsfahrbahn zwischen Holzkoppel und Niendorfer Mühlenweg
eingebaut bzw. wiederverwendet.
Frage:
2. Wurde die Herkunft des Materials zweifelsfrei festgestellt?
Antwort:
Das Material wurde von der ausführenden Baufirma für diese Maßnahme von einem Recycling-unternehmen, das sich auf Sortierung und Verwertung von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschafts-gesetz spezialisiert hat, angeliefert. Als anerkannter Entsorgungsfachbetrieb unterliegt dieses Unternehmen einer ständigen Fachüberwachung.
Frage:
3. Wann und wo wurde noch belastetes Material eingebaut?
Antwort:
Es handelt sich um Recyclingmaterial, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass sehr geringe Mengen Schadstoffe, z. B. Asbestfasern in gebundener Form, enthalten sein könnten. Dieses Material wird vom Recyclingunternehmen innerhalb Schleswig-Holsteins vertrieben. Genauere Angaben sind der Unteren Abfallentsorgungsbehörde nicht bekannt und können daher nicht gemacht werden.
Frage:
4. Wurden die Kontingente des Recyclinglagers der verantwortlichen Firma überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort:
Nach Auskunft der Genehmigungsbehörde hat das Recyclingunternehmen die beim Bau verwendeten Stoffe durch einen Sachverständigen untersuchen lassen. Dieser konnte keine weiteren Belastungen feststellen. Die Untersuchungsergebnisse wurden dokumentiert und können bei Bedarf durch den Sachverständigen oder direkt beim Recyclingunternehmen erfragt werden.
Frage:
5. An welchen Standort in Lübeck und Umgebung betreibt die Recyclingfirma weitere Betriebsstätten?
Antwort:
Das Recyclingunternehmen betreibt in Lübeck und Umgebung zwei nach BImSchG genehmigte Anlagen, eine davon befristet bis zum 01.12.2015.
Frage:
6. Um welche Firma handelt es sich?
Antwort:
Das Recyclingunternehmen ist der Hansestadt Lübeck bekannt, wird aber hier nicht namentlich genannt.
Frage:
7. Bei positiven Ergebnis der Überprüfung des Recyclinglagers: Wurden die ausgelieferten Mengen nachvollzogen und ggf. eine Warnung ausgesprochen?
Antwort:
Nach dem Fund von Asbestzement-Bruchstücken durch einen Anwohner im August 2012 wurde durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck ein Gutachter beauftragt, das verwendete Recyclingmaterial zu untersuchen. Mit dem Ergebnis, dass die bei der Begehung gefundenen Bruchstücke Asbestfasern in fest gebundener Form enthielten. Bei einer Gesamtmenge von ca.1.300 t eingebauten Recyclingmaterials sind diese Einzelfunde nach Aussagen des Gutachtens tolerierbar.
Eine Gesundheitsgefährdung liegt demnach weder für die Bauarbeiter noch für die Anwohner vor.
Bereits am Tag des Bekantwerdens von möglichen belasteten Fundstücken wurde das Sprengen der Baustraße mit Wasser angeordnet, so dass eine Staubemission weitestgehend ausgeschlossen war.
Die Öffentlichkeit wurde in einer Pressemitteilung über die Ergebnisse des Gutachtens informiert. Zusätzlich hatten die Entsorgungsbetriebe Lübeck Ende November 2012 in einem Schreiben die Anwohner der Niendorfer Hauptstraße, des Niendorfer Mühlenwegs, der Holzkoppel und des Hellkamps über das Bauvorhaben, den Fund von Asbestzementstücken mit Asbestfasern und den Ergebnissen des Gutachtens ausführlich informiert.
Das Gutachten kann unter http://umweltschutz.luebeck.de/files/GutachtenNiendorferHauptstr.pdf nachgelesen werden.