Vorlage - VO/2013/00147
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Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft richte ich folgende Anfrage an den Herrn Bürgermeister:
Die Grünewaldstraße und die Petersstraße in St. Jürgen, sind Sackgassen in denen ein beträchtlicher Nicht-Anwohner-Verkehr herrscht. Die Straßen liegen am Rande von Tempo-30-Zonen. In ihnen ist Tempo 30 aber nicht vorgeschrieben.
- Warum besteht in den genannten Straßen keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 30 km/h?
- Sind andere Wohnstraßen im Stadtgebiet bekannt, die nicht für den Durchgangsverkehr vorgesehen sind und in denen keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 30 km/h besteht?
- Welche sind es?
Mit freundlichem Gruß Volker Koß
Begründung
Anlagen