Vorlage - VO/2013/00099
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Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
ich bitte gem. § 16 GeschO um die Beantwortung folgender Fragen:
- Für welche Bewohnerparkbereiche werden in der Hansestadt Lübeck Anwohnerparkausweise ausgestellt?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe von Anwohnerparkausweisen?
- Wie viele Anwohnerparkausweise werden p. a. für den maßgeblichen Bewohnerparkbereich ausgegeben?
- Wie viele Parkplätze stehen dem jeweils gegenüber zur Verfügung?
- Wird im Falle des Weg- bzw. Umzugs der Anwohnerparkausweis wieder eingezogen und im Falle des Verlängerungsantrags die Berechtigung geprüft?
Für den Fall der mündlichen Beantwortung beantrage ich vorsorglich deren schriftliche Nachreichung (§ 16 Abs. 2 Satz 4 GeschO).
Mit freundlichen Grüßen
Volker Krause
Begründung
Anlagen