- Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.
- Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubinden.
- Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.
- Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.
- Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertreten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt.
Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen - In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.
- Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung stattgefunden hat.
Wir bitten um Nachreichung der Antworten in schriftlicher Form, wenn diese in der heutigen Bürgerschaftssitzung mündlich beantwortet werden. |