Vorlage - VO/2012/00043  

Betreff: Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 04.12.2012
Betr.: Erstattung überzahlter Leistungen/Jobcenter Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane - alt
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

8

Begründung

8.3              Erstattung überzahlter Leistungen/Jobcenter Lübeck

              (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, TOP 4.29 -

              Drs.-Nr.  35 Antrag Fraktion BÜ 90/Die Grünen)

 

Die Mitglieder der Hansestadt Lübeck der Trägerversammlung für das Jobcenter Lübeck werden beauftragt, sich für folgendes Verfahren bei der Erstattung überzahlter Leistungen durch das Jobcenter Lübeck einzusetzen:

 

1.      Das Jobcenter Lübeck wird entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13.5.1986 (1 BvR 1542/84) aufgefordert, auf die Erstattung überzahlter Leistungen  durch minderjährige Kinder und Jugendliche zu verzichten.

 

2.      In den entsprechenden Aufhebungs- und Rückzahlungsbescheiden werden die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter darüber informiert, dass minderjährige Kinder und Jugendliche keine Schulden bezahlen müssen und das Jobcenter sie auch nicht zur Erstattung überzahlter Leistungen heranziehen darf.

3.      Das Jobcenter Lübeck wird die Bundesagentur für Arbeit mit der Wahrnehmung ihrer Forderungen erst beauftragen,

o       wenn die entsprechenden Erstattungsbescheide rechtskräftig geworden sind und

o       wenn es sich nicht um Forderungen gegen minderjährige Kinder und Jugendliche handelt.

 

Der Antrag wurde mit der Maßgabe überwiesen, erneut abschließend in der Bürgerschaft beraten zu werden.

 

Im letzten Ausschuss für Soziales wurde der Antrag auf die heutige Sitzung vertagt.                                                       

Der Vorsitzende führt aus, dass zu diesem Überweisungsauftrag in der letzten Sitzung ein Antrag zur Tagesordnung von Herrn Klinkel vorlag und dieser heute durch einen Austauschantrag von Herrn Klinkel ersetzt und vor Sitzungsbeginn umverteilt wurde.

 

Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:

 

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

 

              Die Geschäftsleitung des Jobcenters Lübeck wird gebeten zu berichten:

 

1.      Über Erstattung und Aufrechnung überzahlter Leistungen durch Kinder und minderjährige Jugendliche.

 

2.      Über die Aufhebung von Erstattungen und  von Aufrechnung überzahlter Leistungen für Hilfesuchende mit Beginn ihrer Volljährigkeit.

 

3.      Über schutzwürdige Interessen von Kindern und minderjährigen Jugendlichen,  die einer Aufrechnung nach § 43 SGB II entgegenstehen.

 

 

              Herr Klinkel begründet seinen Antrag zum Überweisungsauftrag.

 

Hierzu sprechen Herr Böhning und Herr Voht.

 

Frau Borso beantwortet die Fragen aus dem Antrag von Herrn Klinkel wie folgt:

 

1.     Sozialleistungen werden zurückgefordert, wenn Eltern Einkommen verschwiegen haben. Vor Erlass des Rückforderungsbescheides erfolgt eine Anhörung. In dieser Anhörung wird bereits darauf hingewiesen, dass eine Aufrechnung des Rückforderungsbetrages mit den Regelleistungen geplant ist, in welcher Höhe und bei welchem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Ob aufgerechnet wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Sachbearbeiters, der nach Rücklauf der Anhörung entscheidet, d. h das Interesse der Allgemeinheit an der zeitnahen Realisierung der Forderung mit dem Interesse des Kindes abwiegt.

 

2.     Das Minderjährigenhaftungsschutzgesetz (§ 1629a BGB) regelt, dass  Kinder mit Vollendung des 18. Lebensjahres für Schulden, die ihre Eltern oder vertretungsberechtigte Personen begründet haben,  nur mit vorhandenem Vermögen haften. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, können die Schulden nur niedergeschlagen werden.

 

3.     Das JC entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Dieses ist grundsätzlich eine individuelle Entscheidung. Entscheidend ist z. B., wie die Familienkonstellation ist oder ob es anrechenbares Einkommen gibt. Es kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Eltern sind gefordert, im Rahmen des Anhörungsverfahrens mitzuteilen, warum das Jobcenter nicht aufrechnen soll.

 

Weitere Fragen von Herrn Klinkel und Frau Menorca beantworten Frau Borso und Frau Wolgast. Frau Wolgast führt weiterhin aus, dass es nicht viele Fälle gibt, bei denen aufgerechnet wird.

 

Herr Klinkel erklärt, dass er die Reglungen für unbefriedigend und verfassungswidrig hält und über die Parteien versucht werden sollte, diese Reglung abzuschaffen bzw. ein besseres bürgerliches Recht für Kinder zu entwickeln. Weiter führt er aus, dass es für Kinder eine besondere Härte darstellt, wenn z. B. 10 oder 20,00 im Monat fehlen.

 

Herr Klinkel erklärt, dass es ihm leid tut, wenn er über die Presse zu hart gesprochen bzw. MitarbeiterInnen des Jobcenters angegriffen hat.

 

Herr Senator Schindler erklärt, dass er Herrn Klinkel für diese Entschuldigung dankt, da dieser das Jobcenter in der Pressemitteilung hart angegriffen hat und hofft, dass die Entschuldigung angenommen wird. Weiter führt er aus, dass er die Wortwahl in der Pressemitteilung ziemlich drastisch fand und richtet einen allgemeinen Appell in die Runde mit der Bitte sich vor einer Pressemitteilung entsprechend zu informieren.

 

Der Vorsitzende fragt Herrn Klinkel, ob sein Antrag zu TOP 8.3 mit der Beantwortung der Fragen erledigt ist. Herr Klinkel bestätigt dies.

 

Herr Klinkel empfiehlt, den vorliegenden Überweisungsauftrag abzulehnen.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr über den Überweisungsauftrag zu TOP 8.3 abstimmen.

 

Empfehlung zu TOP 8.3 an die

Bürgerschaft:

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerchaft einstimmig, den Antrag abzulehnen