Vorlage - VO/2012/00042  

Betreff: Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 04.12.2012
Betr.: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Status:öffentlich  
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane - alt
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

              8.2              Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

              (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, TOP 8.1 -

              Drs.-Nr.  983 Antrag Fraktion BÜ 90/Die Grünen)

 

1.      Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.

2.      Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubinden.

3.      Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.

4.      Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.

5.      Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertreten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt.

    

Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen

6.      In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.

7.      Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung stattgefunden hat.

 

Wir bitten um Nachreichung der Antworten in schriftlicher Form, wenn diese in der heutigen Bürgerschaftssitzung mündlich beantwortet werden.

 

 

Der Antrag wurde in alle Ausschüsse mit erneuter Beratung in die Bürgerschaft überwiesen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es in dem Antrag weniger darum geht, wie im Fachbereich verfahren wird, sondern vielmehr um eine Einwohnerbefragung.

 

Herr Voht empfiehlt dem Ausschuss keine Empfehlung dazu auszusprechen, weil er nicht zuständig ist.

 

Frau Jansen führt aus, dass das Thema auch diesen Ausschuss angeht und Kinder und Jugendliche beteiligt werden sollten.

Hierzu spricht Herr Klinkel und erklärt, dass er Anträgen, in denen Kinder und Jugendliche nicht beteiligt werden, zukünftig nicht mehr zustimmen wird.

 

Herr Voht erläutert, dass sich Kinder und Jugendliche selten für die Sitzungen des Ausschusses interessieren und dies verbesserungsbedürftig ist bzw. hier ggf. eine Empfehlung an die Bürgerschaft ausgesprochen werden sollte, das Schwerpunktthema des vorliegenden Antrages jedoch den Jugendhilfeausschuss betrifft und zu konkreten Punkten keine Beschlussfassung möglich ist.

 

Hierzu spricht Herr Stabe und erklärt ebenfalls, dass dieser Ausschuss nicht zuständig ist.

 

Herr Böhning unterstützt die Erklärung des Vorsitzenden und erklärt, dass ggf. der Punkt 4. Relevanz hat.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass auch im Fachbereich 2 darüber gesprochen werden muss, wie Kinder und Jungendliche zu beteiligen sind, dies ist jedoch nicht Thema des Antrags.

Der Vorsitzende wünscht sich einen Bericht der Verwaltung darüber, wie Kinder und Jugendliche beteiligt werden können bzw. ob es hierfür ein Konzept gibt und was bisher unternommen wurde, um Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Er plädiert weiterhin dafür, dass der Ausschuss für diesen Antrag nicht zuständig ist.

 

Frau Jansen erklärt, dass gemäß Gemeindeordnung Kinder und Jugendliche in allen Bereichen zu beteiligen sind und bittet darum, über Punkt 4 bzw. den Antrag punktweise abzustimmen.

 

Herr Dr. Hamschmidt führt aus, dass Kinder und Jugendliche zum Beispiel beim Suchthilfeplan beteiligt wurden.

 

Herr Drozella erklärt, dass es gut wäre, wenn die Verwaltung darüber berichtet, nach welchen Kriterien sie Kinder und Jugendliche beteiligt.

 

Herr Böhning führt aus, dass dies der Antrag nicht hergibt und weiter, dass der Antrag entweder abzulehnen ist bzw. der Ausschuss erklärt, dass er nicht zuständig ist.

 

Herr Voht teilt mit, dass erst die Verwaltung gehört werden soll und schlägt vor, den Antrag bis dahin zu vertagen.

 

 

Der Vorsitzende greift den Vorschlag von Herrn Voht auf und lässt über die Vertagung des Antrags abstimmen:

 

 

Beschluss über den Vertagungsantrag

zu TOP 8.2

Mehrheitliche Ablehnung bei 5 Ja-

und 10 Nein-Stimmen

 

              Der Vorsitzende lässt nunmehr darüber abstimmen, ob sich der Ausschuss für Soziales

              für den Beratungsgegenstand nicht zuständig erklärt.

 

 

Beschluss über den Überweisungsauftrag

zu TOP 8.2

Der Ausschuss stellt bei 11 Ja- und

4 Nein-Stimmen fest, dass der

Beratungsgegenstand nicht in seinen

Zuständigkeitsbereich fällt und lehnt deshalb die Beratung ab