Vorlage - VO/2012/00017
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Beschlussvorschlag
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen südöstlich der Straße Drögeneck gemäß anl. Plan wird beschlossen:
Gemarkung Groß Steinrade, Flur 0
* Ludwig-Suhl-Ring ? Flurstücke 854, 870, 875, 888
* Margaretha-Jenisch-Ring ? Furstücke 1003, 1001, 1010, 985, 963, 943, 972
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße Ortsstraße.
* Geh- und Radweg vom Ludwig-Suhl-Ring zum Margaretha-Jenisch-Ring ? Flurstücke 889, 915, 936
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Erschließungsträger Firma Gerstmann Immobilien |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. §47 f GO ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | nein |
Begründung
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 23.24.00 Groß Steinrade/ Drögeneck und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 11.02.2010 mit der Firma Gerstmann Immobilien erfolgte die Erschließung des Baugebietes südöstlich der Straße Drögeneck.
Mit Schreiben vom 24.09.2012 hat die Firma Gerstmann Immobilien auf der Grundlage des §7 des o.g. Erschließungsvertrages die Fertigstellung der Erschließungsanlagen angezeigt und die Absicht erklärt, die Erschließungsanlage Ende November 2012 an die Hansestadt Lübeck zu übergeben. Da noch nicht alle vertragsgemäßen Unterlagen vorliegen, wird die Übergabe erst Anfang 2013 erfolgen.
Mit der Anzeige zur Übernahme liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor.
Die Widmung umfasst folgende, katasterlich neu vermessenen Flächen gemäß anl. Plänen, die teilweise noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lübeck stehen.
Stadtteil: St. Lorenz-Nord Gemarkung: Groß Steinrade | Flur: | Flurstücke: |
Ludwig-Suhl-Ring Margaretha-Jenisch-Ring | 0 | 854, 870, 875, 888 1003, 1001, 1010, 963, 943, 972 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Geh- und Radweg vom Ludwig-Suhl-Ring zum Margaretha-Jenisch-Ring | 0 | 889, 915, 936 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
Anlagen
Anlage 1: Plan Widmung Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)
beraten im Bauausschuss am 03.12.2012, Ergebnis: einstimmig empfohlen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Plan_Widmung_Suhl_Jenisch (825 KB) |