Auszug - NEU: Mündl. Nachfrage des AM Dr. Flasbarth: Verwaltungsinterne Zuständigkeiten in Sachen Wohnraumschutzgesetz  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.14
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 27.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

AM Dr. Flasbarth spricht das im Juni 2024 verabschiedete Wohnraumschutzgesetz des Landes an. Man habe vernommen, dass die diesbezüglichen Zuständigkeiten innerhalb der städtischen Verwaltung noch immer nicht geklärt seien. Er möchte wissen, wann die Zuständigkeiten geklärt würden und warum dies bislang nicht passiert sei.

 

Der Bürgermeister verweist darauf, dass es sich dabei um keine gesetzliche Pflichtaufgabe handele und die Bürgerschaft im Rahmen des Haushalts 2026 beschlossen habe, keine neuen freiwilligen Aufgaben zu übernehmen. An diesen Beschluss halte man sich.

 

Hierzu sprechen AM Lötsch und AM Dr. Flasbarth, der darauf hinweist, dass die Bürgerschaft lediglich beschlossen habe, kein neues Personal für neue freiwillige Leistungen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bürgermeister widerspricht dieser Aussage und möchte die entsprechende Passage des Haushaltsbegleitbeschlusses [2025/14306-01-01] zu Protokoll genommen haben.

 

                       Der Hauptausschuss nimmt die Nachfrage und die Antwort zur Kenntnis.

 

 

Der Bürgermeister reicht zu Protokoll nach:

 

Auszug aus dem Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01:

 

„1) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 4.367

(Stellenstand 2025) festgesetzt. Der Bürgermeister ist befugt, mit der

Haushaltsvorlage angemeldete Stellenmehrbedarfe durch Stellenverlagerungen ohne

Stellenplanausweitung zu erwirtschaften (die Umsetzung der Stellenverlagerung

gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 65 GO-SH). Stellen, die der

Erfüllung gesetzlicher Aufgaben dienen, sind prioritär zu besetzen. […].“ (S. 1).

 

8) Neue Projekte und Förderungen werden im Laufe des Haushaltsjahres nur begonnen, wenn an anderer Stelle des betroffenen Fachbereichsbudgets ein zusätzliches

Einsparvolumen in gleicher Höhe erreicht wird. […].“ (S. 4).

 

Erläuterungen:

 

Das vorhandene Personal ist mit der Erfüllung der gesetzlichen und der bereits übernommenen freiwilligen Aufgaben ausgelastet bzw. in Teilen kann die Verwaltung bereits heute den gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr zeitgerecht nachkommen. Darüber hat die Bürgerschaft festgelegt, Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben vorrangig zu besetzen. Da es gesetzliche Aufgaben gibt, die die HL bereits jetzt schon nicht mehr zu 100 Prozent sachgerecht erfüllen kann, verhindert die beschlossene Regelung erst Recht, dass das Thema Wohnraumschutz angegangen werden kann.

 

Beim Wohnraumschutz handelt es sich um ein neues Projekt, das die HL bisher nicht hatte. Der Beschluss verbietet es, neue Projekte zu beginnen, ohne eine gleichwertige Kompensation zu haben. Die Fachbereichsbudgets sind mit der vorhandenen Aufgabenstellung zur Kompensation weiterer gesetzlicher Vorgaben (u.a. Datenschutz, Zivile Verteidigung, Jugendamt, Soziale Sicherung usw.) bereits ausgereizt, sodass das derzeit das erforderliche gleichgroße Einsparvolumen nicht gefunden werden kann. Die Politik müsste ggf. die Prioritätensetzung neu beschließen, um den Wohnraumschutz als freiwillige, neue Aufgabe finanziell abzubilden. Im Übrigen war der Bürgermeister auch aufgrund der sich in 2024/2025 bereits abzeichnenden schweren Finanzkrise im Rahmen der Haushaltssteuerung angehalten, die Ausgaben auf das gesetzliche Maß zu reduzieren.