Auszug - Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse  

21. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 16
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit um 21.22 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst wurden und diese in der Niederschrift nachzulesen seien (s. u. a.).

 

Er beendet die Sitzung um 21:23 Uhr.

TOP     Gegenstand                                         Beschluss

 15.

Beschlussvorlagen

 

 

 

 15.2.

Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck-Travemünde, Vorderreihe

Die Bürgerschaft stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Lübeck-Travemünde, Vorderreihe mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu.

 

 

 15.3.

Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Holzvogtweg

Die Bürgerschaft stimmt dem Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Holzvogtweg an die Erbbauberechtigten zu.

 

 

 15.4.

Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Zeppelinstraße

Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Zeppelinstraße zu.

 

 

 15.5.

Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Moristeig

Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Moristeig zu.

 

 

 15.6.

Vermarktungskonzept für das Wohnbaugebiet Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld (B-Plan 07.32.00) - Änderungen

Die Ausschreibungskriterien für das LOS 6 im Baugebiet Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wurden geändert.

 

 

 15.7.

Betrieb einer Landstromanlage am Skandinavienkai in Lübeck-Travemünde

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betrieb für die von der Hansestadt Lübeck errichteten Landstromanlage am Skandinavienkai ab dem 01.01.2026 zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zu diesem Zweck mit der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) einen Gestattungsvertrag abzuschließen und

die für die Landstromanlage benötigte Energielieferung europaweit auszuschreiben.