Auszug - Frage von Herrn Scherhag zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 29.01.2026 Thema: Parksensoren an stadteigenen Schiffsliegeplätzen  

21. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 29.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2026/14818 Frage von Herrn Scherhag zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 29.01.2026
Thema: Parksensoren an stadteigenen Schiffsliegeplätzen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Nunmehr verliest Herr Scherhag seine Frage, die wie folgt lautet:

„Besteht ein positives Kosten-/Nutzenverhältnis bezüglich der Anschaffung und Installation von Parksensoren an den stadteigenen Schiffsliegeplätzen, insbesondere in Gegenüberstellung zu dem auf jedem Berufsschiff vorgeschriebenen Automatic Identification System (AIS), dessen Daten online, öffentlich und kostenlos jederzeit einsehbar sind (somit dieselbe Funktion kostenlos ermöglichen), soweit der Tatsache, dass durch keinerlei Beschilderung auf die lokalen Nutzungsbedingungen hingewiesen wird, wodurch insbesondere die, in der deutschen Sprache weniger gefertigten, Schifferkollegen, von dieser gar nichts wissen können und sich somit auch nicht entsprechend anmelden, da ihnen eine verständliche Einsicht in die Lübecker Hafenverordnung weder möglich noch bekannt ist und rechtfertigt der rückläufige Binnenschiffsverkehr überhaupt solch einen Ausgabeposten im Finanzhaushalt der Stadt, wo doch jüngst immer wieder Anträge aller Art mit dem Verweis auf fehlende Geldmittel abgewiesen wurden?“

 

Auch diese Frage beantwortet Senatorin Hagen wie folgt:

 

Die erwähnten Sensoren sind Bestandteil eines Erprobungsprojektes, für welches die LPA 80 % Förderung gewinnen konnte. Ziel dieses Projektes ist es zu erproben, inwiefern welche Sensorik zur Beantwortung des Belegungszustands von Anlegern herangezogen werden kann. Da die Anlagen nicht immer ausschließlich durch die gewerbliche mit AIS ausge-stattete Binnenschifffahrt genutzt werden, soll durch ergänzen-de Sensorik die gewünschte Informationsdichte erzielt werden. Eine Ausweitung auf weitere Anlegerkanten ist grundsätzlich denkbar, denn im Falle eines dringenden Liegeplatzbedarfes, z. B. aufgrund einer Havarie, kann es erforderlich werden, ad-hoc einen Anleger zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel erforderliche Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können. Hierbei ist es dann entscheidend, dass diese Anleger nicht durch unangemeldete Wasserfahrzeuge genutzt werden.

 

Die LPA sieht ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Anschaffung und den Betrieb der Sensoren an den Dalbenstegen im Klughafen und an der Kaimauer am Kuhlenkampkai. Hierdurch ist es grundsätzlich möglich, eigenständig und im Rahmen der smart-city-Plattform Informationen über die Belegung und dauerhafte Auslastung der Liegeplätze zu erhalten. Über die Belegung lässt sich zum einen der Bedarf am Liegeplatzangebot aufgrund des Nutzer:innenverhaltens klären und zum anderen eine Abrechnungsgrundlage mit Einnahme-erzielung für die Stadt erreichen. Diese Informationen dienen dann auch als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Instand-haltungsmaßnahmen und mögliche Ersatzinvestitionen.

Diese Zielsetzung kann über andere Informationskanäle – wie dem erwähnten AIS – nicht vollumfänglich erreicht werden.

Die Implementierung hat auch gezeigt, dass die Anmelde-modalitäten besser kommuniziert werden sollten. Da dieses über die verbindliche, amtliche Bekanntmachung nur zum Teil gelingt, soll die Information in einem weiteren Schritt über die Internetpräsentation erzielt werden.

Auf eine Zusatzfrage von Herrn Scherhag, wie zukünftig Hafengebühren eingetrieben werden können, teilt Senatorin Hagen mit, dass sie diese Frage nicht sofort beantworten könne und ihm hierzu eine schriftliche Antwort geben werde.

                                                                                          Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.