Auszug - Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14775 Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Bockelmann, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung erfolgt zusammen mit TOP 5.6.1.

 

AM Schulte-Ostermann führt aus, weshalb sie eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f GO im Zusammenhang mit der in der Vorlage angegebenen Begründung dennoch für zwingend erforderlich halte. Insofern erläutert sie zugleich ihre Anfrage unter TOP 5.6.1. Sie beantragt, die Beratung der Vorlage zu vertagen, bis die Beteiligung nach § 47 f GO nachgeholt worden sei.

 

Es sprechen teils mehrfach Senatorin Frank, AM Dr. Flasbarth, AM Schulte-Ostermann und AM Fürter.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass der § 47 f GO seines Wissens nach (auch durch das zuständige Landesministerium) nicht derart weit ausgelegt werde, wie es AM Schulte-Ostermann tue. Er schlägt vor, das Thema des Preistarifs in der heutigen Sitzung grundsätzlich zu behandeln und gemeinsam mit dem Ministerium prüfen zu lassen, wie weit bzw. wie eng der § 47 f GO in einem Fall wie dem Vorliegenden auszulegen sei.

 

Es sprechen anschließend AM Akyurt, erneut Senatorin Frank und erneut AM Schulte-Ostermann.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

1 Ja-Stimme / 14 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

Der Hauptausschuss lehnt die Vertagung mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
 


Beschlussempfehlung:

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme der Beschlussvorlage.