Auszug - Kleingartenentwicklungskonzept Hansestadt Lübeck 2025  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14057 Kleingartenentwicklungskonzept Hansestadt Lübeck 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung erfolgt zusammen mit TOP 5.11.1.

 

AM Lötsch schlägt vor, in der Fassung des Bauausschusses über die Beschlussvorlage abzustimmen. Dies bedeute eine Streichung der drei vorhandenen Beschlusspunkte sowie einen Beschluss des Antrages unter TOP 5.11.1.

 

AM Petereit kündigt für die Bürgerschaftssitzung einen Antrag der SPD-Fraktion an.

 

Anderweitig wird dem Vorschlag von AM Lötsch nicht widersprochen.

 

Der Vorsitzende lässt zusammen über die Annahme des Antrages unter TOP 5.11.1 und die Empfehlung der entsprechend geänderten Beschlussvorlage an die Bürgerschaft abstimmen:
 


Geänderte Beschlussempfehlung:


Die Bürgerschaft nimmt das Kleingartenentwicklungskonzept 2025 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister,

 

  1. die im Kleingartenkonzept dargestellten Flächenkonzepte für die (Teil-)Umnutzung der Anlagen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch umzusetzen.
  2. die im Kleingartenkonzept aufgeführten Potenzialflächen zur Neuanlage von Kleingärten im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch umzusetzen.
  3. den Kreisverband bei der Einrichtung einer Stelle für eine Bürokraft zu unterstützen.

 

1.  Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden die heute bestehenden Anlagen und Flächen für Kleingärten als Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umgesetzt, es sei denn eine Widmung als Baufläche ist vom jeweiligen betroffenen Kleingartenverein gewünscht und aus Sicht der Stadt sinnvoll. Eine Unterteilung und Etikettierung der Anlagen nach unterschiedlichen Graden der Zukunftsfähigkeit findet dabei nicht statt.

 

2.  Es sind keine Potentialflächen für die Neuanlage von weiteren Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umzusetzen.

 

3.  Die Verwaltung wird aufgefordert, den Freiraumentwicklungsplan unverzüglich vorzulegen. Über das Kleingartenentwicklungskonzept und den Freiraumentwicklungsplan wird eine öffentliche Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen geführt, um deren Ideen und Vorstellungen für die Grün- und Freiraumentwicklung in Lübeck bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einzubringen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme der geänderten Beschlussvorlage.