Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 16:33 Uhr. Es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
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Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte,
entscheide im Zweifel der Ausschuss.
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Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen würden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienten.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch
eingereicht worden seien:
NEU TOP 3.9
Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Rentabilität und Auslastung Parkhaus Godewindpark (VO/2026/14848)
NEU TOP 3.10
Tim Stüttgen: Nutzung des Corporate Designs der Stadt (VO/2026/14851)
NEU TOP 3.11
Tim Stüttgen: Brandschutz Ratskeller (VO/2026/14852)
NEU TOP 3.12
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Rathausempfängen (VO/2026/14850)
NEU TOP 5.6.1
AM Juleka Schulte-Ostermann: Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung bei Gestaltung Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder VO/2026/14775 (VO/2026/14834)
NEU TOP 5.16
Austauschvorlage zu "Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo)" unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bauausschusses und des Umweltausschusses. (VO/2025/14760-01)
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Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am
09.12.2025 folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst habe:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme „Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Umbau Anleger 5a“ umzusetzen.
- Erteilung der Projektfreigabe für die Baumaßnahme „Königstraße 54“ (Bildungshaus "Mixed-Use-Konzept Haus B“, ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)
- Der Bürgermeister wird beauftragt den Mietvertrag für die städtische Kindertageseinrichtung Am Behnckenhof 60a, ab dem 01.02.2027 für die Laufzeit von 25 Jahren mit der Verlängerungsoption von stets 5 weiteren Jahren abzuschließen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Änderungsvertrag über die Bewachung und/oder Bestreifung von Gemeinschaftsunterkünften von Asylsuchenden in der Hansestadt Lübeck abzuschließen. Das bestehende Vertragsverhältnis wird über den 30.11.2025 hinaus zunächst bis zum 31.01.2026 verlängert. In Abhängigkeit von dem Ergebnis einer rechtlichen Prüfung ist nach einer erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung längstens bis zum 31.05.2026 zulässig.
Der Hauptausschuss und die Öffentlichkeit nehmen Kenntnis.
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Der Vorsitzende schlägt vor, die Beratung der folgenden Angelegenheiten in der heutigen Sitzung zu vertagen und begründet dies jeweils:
TOP 2.1
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 3.3 und 3.3.1
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 3.6
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 3.7
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 4.2
Hierzu spricht AM Dr. Flasbarth.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 4.3
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 4.5
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Angelegenheit nicht erneut auf die Tagesordnung gelangen solle, bis die CDU die Möglichkeit einer Akteneinsicht beim GMHL erhalten habe.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.12
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.14
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.17
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.18
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 6.1
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 12.1
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 14.1
Hierzu sprechen AM Zahn und stellv. AM Mauritz.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
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Zu der Angelegenheit unter TOP 6.2 wirft der Vorsitzende die Frage auf, ob der Hauptausschuss überhaupt zuständig sei.
Herr Ziemann führt aus, dass die politischen Gremien keine Zuständigkeit besäßen, weil die Gestaltung des behördlichen Schriftverkehrs unzweifelhaft unter die Organisationshoheit des Bürgermeisters nach § 65 Absatz 1 GO falle. Insofern könnten die Gremien in dieser Frage keine für den Bürgermeister verbindlichen Vorgaben machen. Die Bürgerschaft könne sich allenfalls unverbindlich zu einer derartigen Thematik positionieren.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass sich der Hauptausschuss in Bezug auf die Angelegenheit unter TOP 6.2 für unzuständig erklären möge.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen:
14 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 0 Enthaltungen
Der Hauptausschuss erklärt sich bzgl.
der Angelegenheit unter TOP 6.2 für unzuständig.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß § 39 Absatz 3 GeschO über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden und ggf. anderer Personen am nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor
Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei. Es sei um die Teilnahme folgender Personen
gebeten worden:
- Oliver Groth, Bereich Bürgermeisterkanzlei
- Janika Köhler, Persönliche Referentin des Bürgermeisters
- Manfred Uhlig, Bereich Haushalt und Steuerung
- Ronja Lipkow, Bereich Soziale Sicherung
- Markus Toll, Fachbereichsdienste des Fachbereichs 5
- Dirk Gerdes, KWL
- Dr. Ralph Bruns, KWL
- Volker Salomon, KWL
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.