Auszug - Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Europäisches Hansemuseum gGmbH bezüglich Trägerschaft und Betrieb des Europäischen Hansemuseums  

43. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 20:01 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14484 Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Europäisches Hansemuseum gGmbH bezüglich Trägerschaft und Betrieb des Europäischen Hansemuseums
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: von Stockhausen, Tilmann
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
 


Beschlussempfehlung:

1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber der Possehl-Stiftung und der Europäischen Hansemuseum Lübeck gGmbH zu erklären, dass die Hansestadt Lübeck das Angebot der Possehl-Stiftung annimmt, dass diese auch die nächsten 15 Jahre den Betrieb des Europäischen Hansemuseums finanziert und im Gegenzug alleinige Gesellschafterin bleibt. Die Hansestadt Lübeck und die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck verzichten für diesen Zeitraum (d.i. bis zum Ablauf des Jahres 2040) darauf, dass ihnen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene Mitgestaltungsrechte eingeräumt werden.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Possehl-Stiftung die im Nießbrauchvertrag vom 27.01./13.03.2012 unabhängig von einer Beteiligung an der Europäischen Hansemuseum Lübeck gGmbH vorgesehenen Grundlagen zur Zusammenarbeit neu abzustimmen und in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung konkret und verbindlich zu regeln.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.