Auszug - Masterplan Klimaschutz (MAKS) - 1. Monitoringbericht  

43. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 09.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 20:01 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14626 Masterplan Klimaschutz (MAKS) - 1. Monitoringbericht
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2023/11957-02
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Fröhlich, Birte
 
Wortprotokoll

Die Beratung dieser Angelegenheit wird vertagt (vgl. TOP 1).

 

 

Nachtrag zur Niederschrift:

AM Fürter hatte im Hauptausschuss am 11.11.2025 zu TOP 4.2 die folgenden Fragen gestellt: Wird es in potenziellen Fernwärmeausbaugebieten lebenden Bürgerinnen und Bürgern vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und rechtlichen Regulierungsdebatten ggf. für eine Übergangszeit erlaubt sein, ihre alten Heizanlagen durch neue Gasthermen zu ersetzen? Gilt in diesen Fällen die gesetzliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien beim Einbau von neuen Heizanlagen nicht? Welche Alternativen haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger?

 

Wie von Senator Hinsen angekündigt, wurden die Fragen im USO am beantwortet.

 

Auszug aus der Niederschrift des USO vom 18.11.2025 (TOP 3.2.1):

 

Senator Hinsen führt in das Thema „Wärmewende“ ein.

 

Er habe am Klima- und Umweltausschuss in Duisburg teilgenommen.

 

Im Ausschuss sei unter anderem die politische Diskussion in Berlin, ausgehend vom Koalitionsvertrag, derzeit mit grundlegenden Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besprochen worden. Diese könnten unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf unsere kommunale Wärmeplanung haben, bis hin zur Frage, ob diese komplett umgedacht werden müsse. So sei beabsichtigt, dass anstatt 65 % aus erneuerbaren Energien 65 % CO2 Einsparungen als Messstab dienen sollen. Die Konsequenzen seien aktuell noch nicht absehbar. Voraussichtlich wird die Große Koalition (GroKo) sich diesbezüglich bis Ende 2025 einigen.

 

Frau Obel werde in diesem Zusammenhang über die Ist-Situation der Wärmeplanung berichten.

 

Frau Obel berichtet, wie die aktuellen Regelungen der Wärmeplanung bisher umgesetzt seien und welche Auswirkungen die beabsichtigten Regelungen ab dem 01.07.2026 voraussichtlich auf den Verbraucher zukommen könnten. Frau Obel betont, dass auch verschiedene Sonder- und Übergangsregeln vorhanden seien. Härtefallregelungen könnten auch beantragt werden. Aufgrund des umfangreichen Regelwerk empfehle Frau Obel die Beratungsangebote zu nutzen. Bezüglich der Wahlmöglichkeiten habe das Umweltbundesamt ein Diagramm veröffentlicht. Der Link zu diesem Diagramm wird der Niederschrift beigefügt.

 

[…].“