Auszug - NEU: Mündl. Anfrage des AM Zander: Vorlagezeitpunkte von Antworten zu bereits gestellten Anfragen  

42. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 25.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

AM Zander möchte wissen, wann er mit der Beantwortung seiner folgenden Anfragen rechnen könne:

 

  • Frage nach politischer Neutralität staatlich geförderter Organisationen (VO/2025/14047)

 

  • Mündliche Anfrage von AM Zander: Sachstand zur Ausschreibung für Stadtmöblierung

 

  • Nachfrage zur Antwort auf Anfrage des AM Andreas Zander (CDU): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (VO/2025/14354-01)

 

 

Darüber hinaus spricht AM Zander die Abgängigkeit der Brücke Morier Hof an. Er möchte von Senatorin Hagen wissen, ob die Möglichkeit bestanden habe, mit dem THW über den kurzfristigen und kostengünstigen Bau einer Ersatzbrücke zu sprechen. Das THW sei vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Übungen zu einem solchen Schritt in Absprache mit der jeweiligen Kommune bereit.

 

Senatorin Hagen teilt mit, dass sie morgen mit dem zuständigen Bereich zu dem Thema sprechen und den Vorschlag aufgreifen werde. Sie werde ermitteln, ob ein Gespräch evtl. bereits stattgefunden habe.

 

Die Verwaltung teilt zu den übrigen offenen Anfragen mit, dass die Anfragen zeitnah beantwortet würden.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Anfrage und die Antwort zur Kenntnis.

 

 

Nachtrag zur Niederschrift:

 

Antwort des Bereichs Familienhilfen / Jugendamt zur Nachfrage bzgl. der Anfrage des AM Zander (CDU): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (VO/2025/14354-01):

 

Die im Haushaltsplanansatz 2025 veranschlagten 4,5 Mio. Euro (siehe Punkt 8) beziehen sich wie in der Vorlage aufgeführt ausschließlich auf die Aufwendungen für Jugendhilfemaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistandschaft, betreute Wohnform). Die Kosten für Leistungen im Rahmen der Inobhutnahme (ION) sind hierin nicht enthalten, da die Inobhutnahmestelle des Jugendhilfeträgers pauschaliert im Rahmen einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung finanziert wird.

 

Für die Kostenerstattung durch das Land Schleswig-Holstein wird nachträglich eine Zusammenstellung der jährlichen Kosten für die Jugendhilfemaßnahmen, Inobhutnahmekosten sowie Krankenkosten vorgenommen.

 

Die Kostenerstattung für die Aufwendungen des Bereiches Familienhilfen/Jugendamt belief sich in den HH-Jahren 2020-2024 auf:

2020: 1.529.054,99 €

2021: 1.167.410,37 €

2022: 1.495.881,92 €

2023: 4.084.328,94 €

2024: 5.293.576,92 € (aktuell in Prüfung beim Land)

 

Zur Berechnung eines Kostenmittelwertes und zur Anzahl der zu berücksichtigenden Personen ist zu beachten, dass die unterschiedlichen Hilfeformen (ambulant, stationär, Inobhutnahme) erhebliche Abweichungen bei den Tagessätzen aufweisen. Diese liegen je nach Hilfeform zwischen ca. 130 Euro (z. B. trägereigener Wohnraum), ca. 190 bis 300 Euro (Wohngruppen) und knapp 380 Euro (Inobhutnahme). Zudem variieren die Maßnahmendauer und die Bedarfe je Einzelfall, ebenso wie die zugrunde gelegten Zeitpunkte der Erfassung (Stichtagszahlen versus durchschnittliche Fallzahlen). Aufgrund dieser variablen Parameter ist eine belastbare Berechnung mittels eines einheitlichen Kostenmittelwertes nicht möglich.

 

Bei der Haushaltsplanung 2025 wurden entsprechend zur Berechnung des Prognosewertes die seinerzeit aktuellen Fallzahlen sowie die Kosten des Vorjahres mit Berücksichtigung der tariflichen Steigerung zugrunde gelegt.