Auszug - Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Europäisches Hansemuseum gGmbH bezüglich Trägerschaft und Betrieb des Europäischen Hansemuseums  

23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14484 Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Europäisches Hansemuseum gGmbH bezüglich Trägerschaft und Betrieb des Europäischen Hansemuseums
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: von Stockhausen, Tilmann
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 werden TOP 3.4 und TOP 5.1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion findet sich unter TOP 5.1, die Abstimmungsergebnisse unter dem jeweiligen TOP.

 

AM Wegner sieht seine Anfrage durch den Bericht beantwortet und zieht die Anfrage zurück.

 

AM Wegner erachtet den Beschlussvorschlag im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt als positiv. Er bemängelt den geringeren Zugriff und Gestaltungsspielraum der Stadt und verweist auf das Archäologische Museum, welches ursprünglich vom Europäischen Hansemuseum als Teilaufgabe übernommen werden sollte. AM Wegner wünscht sich eine verbesserte Kooperation zwischen der Kulturstiftung und der Europäisches Hansemuseum (EHM) gGmbH dahingehend, dass archäologische Bestände wie auch das geborgene Wrack möglicherweise ausgestellt werden könnten.    

AM Kreft erkundigt sich, ob die Punkte abschließend seien oder lediglich einen Auszug darstellen [vgl. VO: „Unabhängig von der Beteiligungsform definiert der Vertrag folgende Punkte als Grundlage der Zusammenarbeit von HL und EHM …“]. Er fragt, ob dem Ausschuss über die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre sowie über Verbesserungspotentiale berichtet werden könne. AM Stolzenberg fragt, wer seitens der Stadt zuständig für die Kooperation mit der EHM gGmbH sei. Hr. von Stockhausen antwortet, dass es sich um die wesentlichen Punkte handle. Die Zusammenarbeit fände derzeit beispielsweise bei der Museumsnacht statt, es bestehe seitens der Kulturstiftung der Wunsch nach einem gemeinsamen Ticketing-Systems.     

Der Vorsitzende schlägt vor, die EHM gGmbH zu einer Sitzung des Ausschusses einzuladen oder dort eine Sitzung abzuhalten. 

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

die Beschlussvorlage anzunehmen.


 


Beschluss:

 

1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber der Possehl-Stiftung und der Europäischen Hansemuseum Lübeck gGmbH zu erklären, dass die Hansestadt Lübeck das Angebot der Possehl-Stiftung annimmt, dass diese auch die nächsten 15 Jahre den Betrieb des Europäischen Hansemuseums finanziert und im Gegenzug alleinige Gesellschafterin bleibt. Die Hansestadt Lübeck und die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck verzichten für diesen Zeitraum (d.i. bis zum Ablauf des Jahres 2040) darauf, dass ihnen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene Mitgestaltungsrechte eingeräumt werden.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Possehl-Stiftung die im Nießbrauchvertrag vom 27.01./13.03.2012 unabhängig von einer Beteiligung an der Europäischen Hansemuseum Lübeck gGmbH vorgesehenen Grundlagen zur Zusammenarbeit neu abzustimmen und in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung konkret und verbindlich zu regeln.


 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

(Empfehlung für die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum