Auszug - Frage von Frau Dr. Kentsch zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.11.2025 Thema: 1. Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention  

20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14711 Frage von Frau Dr. Kentsch zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.11.2025
Thema: 1. Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende bittet Frau Dr. Kentsch um ihre Frage:

 

Frage:

Im 1. Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck sind keinerlei Maßnahmen zur Täterarbeit enthalten, wie es in der Antwort auf die Einwohnerfragte im November 2024 angekündigt wurde.

Welche Maßnahmen wird die Hansestadt Lübeck jetzt bzw. prinzipiell ergreifen, um gemäß Artikel 16 der IK Programme zu fördern, die helfen, Gewaltverhalten von Tätern zu beenden und Rückfälle zu verhindern?

 

Die Frage wird von Bürgermeister Lindenau wie folgt beantwortet:

 

Antwort:

Der Internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“ , der ja vorgestern, am 25.11. war, ist immer ein gutes Datum, auch das Thema hier in der Bürgerschaft zu platzieren – deshalb danke dafür.

In der Bürgerschaft im September haben wir ausführlich aufgrund des von Ihnen benannten „Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck“ über Gewalt gegen Frauen und notwendige Maßnahmen diskutiert.

 

Sie sagen, der AP enthalte keinerlei Maßnahmen zur Täterarbeit – dem kann ich nur bedingt zustimmen.

 

Von den 57 Maßnahmen im Aktionsplan sind 41 Maßnahmen dem Themenfeld „Prävention“ zuzuordnen – und bei Prävention geht es immer auch und insbesondere darum, Täter gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. potenzielle Täter für ihr Tun zu sensibilisieren.

Eine

  • Kampagne zu sexuelle Belästigung in den Lübecker Schwimmbädern
  • verschiedene Maßnahmen und Sensibilisierungsmaßnahmen des VfB Lübeck
  • die Erstellung von Gewaltschutzkonzepten für die städtischen Jugendzentren

seien hier nur als 3 Maßnahmen im Aktionsplan zum  Themenfeld „Prävention“ genannt.

 

Der Aktionsplan hat als Grundlage einen Bürgerschaftsauftrag von Mai 2024, der neben dem Aktionsplan auch ein explizites Präventionskonzept vorsieht.

Aufgrund der Komplexität des Themas und des Umfangs jedes einzelnen dieser beiden Aufträge wurde die Erstellung des Präventionskonzeptes vom Aktionsplan entkoppelt und steht als nächstes Aufgabenfeld im Frauenbüro für 2026 auf der Agenda.

Hier sollen dann –unter Beteiligung der Fachexpertise- auch z.B. der Fachambulanz Gewalt von profamilia Lübeck und anderen Facheinrichtungen auch über Lübeck hinaus und gemeinsam mit dem Kommunalpräventiven Rat Lübeck Maßnahmen entwickelt werden, soweit sie denn auf kommunaler Ebene umsetzbar sind.

Denn das im Januar dieses Jahres vom Bundestag verabschiedete Gewalthilfegesetz garantiert einen

  • individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
  • garantiert quasi einen Zugang zu kostenfreien Hilfeangeboten – auch zu psychosozialer Unterstützung

aber erst ab 2032!

Und die 2,6 Milliarden Euro, die für die Finanzierung des Ausbaus von Frauenhaus-Plätzen von Bundesseite kommen sollen, schaffen vermutlich nicht die bundesweit fehlenden 14000 Frauenhaus-Plätze.

Die Finanzierung läuft also über den Bund, der aber primär auf die Länder delegiert - über das Finanzausgleichsgesetz.

Deutlich wird: die Kommunen, in SH und den anderen Bundesländern, müssen warten, bis sie wissen, wie ihr Bundesland dies regeln will.

Da ist es insbesondere wichtig, dass Sie und alle am Thema Engagierten, die Lübecker Landtagsabgeordneten, die Minister:innen etc. ansprechen, um das Thema gut und schnell für SH auf die Schiene zu bringen.

 

Bzgl. Ihres expliziten –absolut berechtigen- Anliegens der Prävention ist leider das benannte Gewalthilfegesetz sehr vage – es fehlt an konkreten Maßnahmen und Aussagen zur Finanzierung; primär geht es um Schutz und Unterstützung für Betroffene.

 

Ich sagte eben, als ich mich auf den Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck bezog, „soweit sie denn auf kommunaler Ebene umsetzbar sind“.

Ich bin sicher, dass wir mit den benannten 41 Maßnahmen erste Schritte in Richtung Prävention tun.

Das noch zu erstellende Präventionskonzept soll und will dann systemischer kommunale Handlungsansätze entwickeln.

Allerdings, da teilen die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Sasse und ich, die gleiche Einschätzung, sind gerade im Bereich der Prävention die Hebel auf kommunaler Ebene sehr begrenzt.

„Gewaltverhalten von Tätern zu beenden“ ist meist strafrechtlich relevant – also im Einflussbereich der Polizei bzw. der Berichte und nicht der Kommune.
Wir können hier lediglich mit Veranstaltungen sensibilisieren – damit Lübeckerinnen und Lübecker wachsam sind und Betroffene unterstützen, die der Gewaltspirale entkommen wollen.

Auch „Rückfälle zu verhindern“, danach fragen Sie ja, liegt im Zuständigkeitsbereich der Justizbehörden.

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.