Auszug - Änderungsvorschlag der Verwaltung zu: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck  

42. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2024/13776-01-01 Änderungsvorschlag der Verwaltung zu: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/13776-01
Federführend:2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hinweis: Ab diesem TOP ist AM Balke bei Abstimmungen anwesend.

 

AM Lötsch schlägt vor, über die Beschlussvorlage in der Fassung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde vom 10.11.2025 abzustimmen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

Es sprechen zudem AM Simon und Senatorin Steinrücke.

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen:
 


Geänderte Beschlussempfehlung:

1.Der Änderungsbeschluss vom 26.06.2025 gem. VO/2024/13776-01 wird wie folgt geändert:

 

a)      Ziff. 1, 2. Spiegelstrich: („Für die Höhe des nach Arbeitnehmeranteil auf die Ansiedlung entfallenen (anteiligen) Bilanzgewinns werden bis zu 15 Punkte in den folgenden Abstufungen vergeben: 0 - 2 Mio. € = 5 Punkte/ 2 - 5 Mio. € = 10 Punkte/ > 5 Mio. € = 15 Punkte“) wird aufgehoben. In den Vergabevorlagen ist stattdessen nachrichtlich darzustellen: Näherungswert Gewerbsteuereaufkommen = durchschnittliches Jahresergebnis (nicht: Bilanzgewinn) der letzten drei Jahre multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz

b)      Ziff. 2 lautet neu: Der zu erreichende Schwellenwert im Grundblatt (GE Gebiet Semiramis) wird von 113 Punkten auf 105 Punkte reduziert; im Gewerbegebiet Dänischburg von 107 auf 99 Punkte.

c)      Beschlusspunkt 3 lautet neu: Grundstücksvergaben der KWL GmbH und der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH, bei denen weniger als 105 aber mehr als 90 Punkte (Gewerbegebiet Semiramis, Grundblatt) bzw. weniger als 99 aber mehr als 84 Punkte (GE-Gebiet Dänischburg bzw. andere städtische Gewerbegrundstücke) erreicht werden, können mit Zustimmung des Hauptausschusses erfolgen (mit Vorberatung im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den “Kurbetrieb Travemünde (KBT)”

d)      In Ziff. 4 werden die Worte „in Summe mindestens 20 (von max. 30 möglichen) Punkte vergeben“ durch die Worte “zwei von drei Voraussetzungen erfüllt“ ersetzt.

 

2. Die Vermarktung und Vergabe von Gewerbegrundstücken, die sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck, der KWL GmbH oder der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH befinden, erfolgt auf Grundlage des Kriterienkatalogs zur Vergabe von Gewerbegrundstücken der Hansestadt Lübeck in der Fassung dieser Vorlage VO/2024/13776-01-01 (Matrix Bewertungsbogen Grundblatt und GE Dänischburg angepasst, Anlage 1, Flächen und Branchen 202509 Anlage 2, Ökokriterien 202509 Anlage 3, SDGs 202509, Anlage 4).

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen der KWL GmbH und der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH zu fassen.

 

4. Die im Änderungsantrag VO/2024/13776-01 unter den Ziffern 3 und 4 beschlossenen Gremienvorbehalte sind zu passender Zeit in die Hauptsatzung aufzunehmen. Die Zuständigkeitsordnung ist ebenfalls entsprechend anzupassen.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, in 5 Jahren durch entsprechenden Bericht an die politischen Gremien darzustellen, ob die Arbeit mit der Matrix für die Gewerbeansiedlungen in der Hansestadt Lübeck als sinnvoll und erfolgreich angesehen werden kann. Hierbei soll unter anderem betrachtet werden, ob die Bewertung nach der Matrix ein guter Indikator für die tatsächlich eingetretene Entwicklung der angesiedelten Unternehmen war, welche Schlüsse daraus gezogen werden und ob es Nachjustierungen bedarf.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme der geänderten Beschlussvorlage.