AM Ramcke fragt, was mit den Mitarbeitenden der Hafenbehörde passieren solle.
Senatorin Hagen antwortet, dass die Aufgaben und Personen im Fachbereich Planen und Bauen verbleiben würden.
AM Ramcke erkundigt sich, ob die Liegenschaften weiterhin in städtischem Besitz verbleiben würden.
Herr Kaschel antwortet, dass die Besitzverhältnisse nicht verändert werden würden.
AM Pluschkell möchte wissen, welche Konsequenzen dieser Beschluss für den Bauausschuss hätte, ob etwa eine Neuwahl erforderlich sei.
Der Vorsitzende ergänzt um die Frage, wie sich die Aufgaben des Ausschusses in Zukunft verändern würden.
Herr Kaschel erläutert, dass die Zusammensetzung des Ausschusses Sache der Bürgerschaft sei. Die rechtlichen Grundlagen ergäben sich aus der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, welche der Vorlage beiliege. Der Ausschuss habe die Aufsicht über die Werksleitung und die Besetzung sei Sache der Politik. Ein Bericht habe mindestens quartalsweise zu erfolgen. Der Werksausschuss der EBL etwa tage monatlich.
AM Pluschkell fragt, ob das Prozedere bestehen bleibe, dass der Bauausschuss Empfehlungen abgebe und der Hauptausschuss die Entscheidung treffe.
Senatorin Hagen entgegnet, dass in diesem Fall dann der Werksausschuss für Entscheidungen zuständig sei.
AM Luetkens bittet um Informationen darüber, was mit den Mitarbeitenden passiere, welche Position der Personalrat vertrete und ob es ein Statement der Gewerkschaft gebe.
Herr Kaschel führt aus, dass sich für die Mitarbeitenden nichts ändere, da sie weiterhin Mitarbeitende der Hansestadt Lübeck bleiben würden. An den Arbeitsplätzen würde sich auch erstmal nichts ändern, außer es würden besondere Funktionen aufgebaut werden, die zu einer Neubewertung der Stellen führen würden. Mit dem Personalrat gebe es einen Termin zur Abstimmung.
Senatorin Hagen ergänzt, dass noch kein Beschluss vorliege, sondern die Verwaltung bislang nur ein Vorhaben präsentiere. Mit dem Beschluss werde die Beteiligung verstärkt. Für den Eigenbetrieb sei zudem ein eigener Personalrat vorgesehen. Die Beschäftigten der LPA seien in einer Teilpersonalversammlung am 07.10.2025 über das Vorhaben informiert worden. Zudem seien die weiteren Mitarbeitenden des Fachbereich Planen und Bauen in der Personalversammlung in der vergangenen Woche über das Vorhaben informiert worden.
AM Stolzenberg betont, dass es für den Beschluss eines solchen Vorhabens wichtig sei, eine breite Basis zu erreichen. Am besten werde hierzu die Hafenwirtschaft eingeladen. Er fragt, wie sich in Zukunft das Verhältnis zu dem Hafenbetreiber gestalte, ob es hierzu zukünftig eine andere Verfahrensweise oder Unterscheide zu der bisherigen Konstellation gebe, welche größere Freiheit erwartet werde, um Investitionsentscheidungen treffen zu können, und wer zukünftig die Hafenbehörde werde.
Herr Kaschel berichtet, dass die AG Hafenentwicklung Hafenentwicklungstendenzen für den Umschlag von Waren berate, also rein fachliche Fragen, während es sich bei dem vorliegenden Vorhaben um eine Veränderung der Organisationsstruktur handle, die im Rahmen dieser AG nicht behandelt werden würden. In der Außenwirkung und auch im Verhältnis zur LHG würde sich hierdurch nichts verändern. In der Aufgabenstellung sollte der öffentliche Hafen beleuchtet werden, was unternommen wurde. Was private Hafenunternehmen machen würden, sei hierfür unerheblich, da diese nicht Teil der öffentlichen Hafenflächen seien, auch wenn es natürlich Verknüpfungen gebe. Die Veränderung sei auch Teil der EU-Vorgaben, nach der keine Zuschussgeschäfte oder Subventionen unternommen werden dürften. Weiterhin bestehe die Erwartung, dass die Kreditobergrenzen des Haushalts nicht durch die zukünftigen Investitionen des Hafenbetriebs belastet werden würden, ohne dass das Refinanzierungsprinzip tangiert werden würde. Die Tätigkeiten der Hafenbehörde könnten nicht durch den Eigenbetrieb übernommen werden, weswegen die Hafenbehörde, vertreten durch den Hafenkapitän, welcher bereits heute schon fachrechtlich selbstständig sei, weiterhin in der Kernverwaltung des Fachbereich Planen und Bauen verbleibe.
Senatorin Hagen ergänzt, dass rechtzeitig festgelegt werden würde, wo diese Aufgaben angesiedelt werden könnten.
AM Kohlfaerber sagt, dass sie wissen wolle, wenn die Immobilien weiterhin im Eigentum der Stadt seien, ob diese zukünftig in der Bilanz des Eigenbetriebes stehen würden. Außerdem fragt sie, ob Beispiele genannt werden könnten, wie die Strukturen in anderen Häfen seien, da ihrem Verständnis nach mit diesem Vorhaben nur ein Schritt getätigt werden solle, den andere Häfen längst vollzogen hätten.
Herr Kaschel erklärt, dass er die Strukturen gerne nochmal erläutern könne, die Immobilien in der Tat aber weiterhin im Eigentum der Hansestadt Lübeck verblieben und zur Bilanz des Eigenbetriebs gehören würden. Bezüglich der Strukturen in anderen Häfen verhalte es sich so, dass es aufgrund europarechtlicher Vorgaben in den meisten Häfen 2005/2006 einen Umbruch gegeben habe. Er benennt als Beispiele die Häfen in Bremen, Hamburg, Rostock und Kiel, sowie die Landesgesellschaft für Häfen in Niedersachsen. Tatsächlich sei Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, in dem das Land selber nicht an den großen Häfen beteiligt sei. Die Strukturen der Häfen könnten kaum verglichen werden, da diese alle unterschiedlich seien, und auch die Hafenorganisation in der Lübecker Form gebe es so nur hier.
AM Mauritz fragt, wie es sich mit der Förderfähigkeit verhalte. Weiterhin erkundigt er sich, ob es möglich sei, Fremdkapital mit Bürgschaft der Hansestadt Lübeck zu erhalten. Weiterhin fragt er, ob es bei der Verteilung der Flächen in Schlutup Veränderungen geben werde.
AM Kaschel erläutert, dass der Erhalt der Förderfähigkeit eine er wichtigsten Angelegenheiten in diesem Vorhaben gewesen sei, und diese auch bestehen bleibe. Bürgschaften könne es nicht geben, da der Eigenbetrieb der Stadt gehöre.
AM Mauritz fügt an, dass die Stadt Bürgschaften gegeben habe, um Kapital zu erhalten.
Herr Kaschel entgegnet, dass die Stadt herangezogen werde, um Kreditlinien aufzubauen. Bezüglich der Frage nach dem Flächen in Schlutup könne er sagen, dass das Thema des Flächenerwerbs auch im Entwurf der Betriebssatzung behandelt werde. Die Flächen in Schlutup und die Eigentumsverhältnisse seien aber so historisch gewachsen.
Der Vorsitzende fragt, ob die Anfragen von BM Rohlf, die unter TOP 6.2.5 stehen, direkt beantwortet werden könnten.
Herr Kaschel beantwortet die Fragen aus der Anfrage. Die Antworten können unter TOP 6.2.5 eingesehen werden.
Der Vorsitzende erkundigt sich, warum die Anpassung der ERP-Software erst ein Jahr später umgesetzt werden solle und ob die Gründung einer Kapitalgesellschaft als Alternative erwogen worden sei.
Herr Kaschel antwortet, dass die gleichzeitige Einführung einer neuen ERP-Software angesichts der notwendigen Beschaffung und der Anpassung der Prozesse eine große Herausforderung wäre. Da der Jahresbeginn 2027 als wesentlicher Startpunkt angesehen werde, sei erwogen worden, welche Prozesse bis zum Start angepasst werden sollten. Im Ergebnis wurde sich dafür entschieden, die Einführung einer neuen ERP-Lösung erst im Nachgang durchzuführen. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft sei als Alternative ausgeschlossen worden, da die Grundstücke und die Infrastruktur weiterhin Bestandteil des städtischen Vermögens sein sollten und keine Grunderwerbssteuer ausgelöst werden sollte. Weiterhin solle der Betrieb auch nicht einer Insolvenzfähigkeit ausgesetzt werden.
Senatorin Hagen weist darauf hin, dass, wenn man sich für eine neue Lösung entscheidet, man berücksichtigen müsse, dass das alte und das neue System gleichzeitig betrieben werden müssten für die Planung und die Ablösung. Dies könne nicht über mehrere Jahre aufrecht gehalten werden.
Der Vorsitzende konstatiert, dass er noch Beratungsbedarf sehe und die Vorlage am liebsten vertagen würde. Eine Weitergabe ohne Votum würde er nicht für angebracht halten, da der Bauausschuss laut der Vorlage als zuständiger Ausschuss vorgesehen sei. Er möchte wissen, wie es mit den Zeitläufen für die Verwaltung aussehe.
Herr Kaschel antwortet, dass eine Vertagung eine Verzögerung bis in den Januar bedeuten würde.
AM Blankenburg sagt, dass es sich um eine massive Entscheidung handle, die die Bauausschussmitglieder auch in die Fraktionen tragen müssten. Sie sehe es immer schwierig, wenn bei derartigen Entscheidungen keine einmalige Vertagung möglich sei.
Der Vorsitzende stimmt ihr zu, merkt dazu aber an, dass es unklar sei, wie eine solche Fraktionsentscheidung innerhalb einer Woche erzeugt werden solle.
AM Ramcke betont, dass es erstmal nur darum gehe, ein Signal zu senden, dass das Vorhaben weitergehen könne. Wie weiter auf das Vorhaben eingewirkt werde, bleibe offen. Aus seiner Sicht sei es ein gangbarer weg.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 18:36.
Die Sitzung wird um 18:41 Uhr fortgesetzt.
Der Vorsitzende beantragt, den TOP zu verlassen, um ihn im Anschluss an die nichtöffentliche Beratung wieder im öffentlichen Teil aufzurufen. Ein anderes Vorgehen sei nicht seriös.
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Der TOP wird im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil wieder durch den Vorsitzenden aufgerufen. Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.