Auszug - Änderungsvorschlag der Verwaltung zu: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck  

20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
2024/13776-01-01 Änderungsvorschlag der Verwaltung zu: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/13776-01
Federführend:2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Alt teilt mit, dass diese Vorlage nicht alle Gewerbetreibenden einschließt und es dadurch für viele Unternehmen schwer sein wird, sich in Lübeck anzusiedeln. Außerdem berücksichtigt nach seiner Ansicht die Matrix die hohe Arbeitslosenquote in Lübeck nicht. Die Vorlage sollte nochmal angepasst werden.

 

Herr Zahn entgegnet hierzu, dass die Verwaltung lediglich gebeten wurde, einzelne Details in der Matrix anzupassen und dies habe sie wunschgemäß umgesetzt.

 

Herr Dr. Flasbarth stimmt Herrn Zahn zu und teilt mit, das im Punkt 1a) es reicht, wenn dort nur das durchschnittliche Jahresergebnis der letzten 3 Jahre vermerkt ist.

Herr Dr. Flasbarth stellt den Änderungsantrag, das der Punkt 1a) abgeändert wird.

 

Frau Stegemann stimmt dem zu, da das durchschnittliche Jahresergebnis veröffentlicht wird und demgegenüber der Gewerbesteueraufwand aufwändig zu berechnen wäre.

 

Herr Bergop-Jachens gibt eine kurze Mitteilung zur Matrix ab. Er warnt davor, einzelnen Punkte immer wieder zu ändern bzw. anzupassen, da dies die Umsetzung in der Praxis unnötig kompliziert macht. Durch das durchschnittliche Jahresergebnis wird die Matrix vereinfacht.

 

Herr Alt spricht über die wirtschaftliche Lage und dass wir die glücklich sein sollten, wenn wir Gewerbe nach Lübeck holen können.

 

Frau Stegemann entgegnet das wir in der Hansestadt Lübeck nur diejenigen Gewerbe ansiedeln wollen, die zu unserer Region passen, Arbeitsplätze schaffen und einen guten Ertrag erwirtschaften. Für die neutrale Einschätzung braucht es diese Bewertungsmatrix.

 

Hierzu sprechen noch Herr Alt, Herr Simon und Herr Bielig.

 

Die Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 


Beschluss:

1.Der Änderungsbeschluss vom 26.06.2025 gem. VO/2024/13776-01 wird wie folgt geändert:

 

a)      Ziff. 1, 2. Spiegelstrich: („Für die Höhe des nach Arbeitnehmeranteil auf die Ansiedlung entfallenen (anteiligen) Bilanzgewinns werden bis zu 15 Punkte in den folgenden Abstufungen vergeben: 0 - 2 Mio. € = 5 Punkte/ 2 - 5 Mio. € = 10 Punkte/ > 5 Mio. € = 15 Punkte“) wird aufgehoben. In den Vergabevorlagen ist stattdessen nachrichtlich darzustellen: Näherungswert Gewerbsteuereaufkommen = durchschnittliches Jahresergebnis (nicht: Bilanzgewinn) der letzten drei Jahre multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz

b)      Ziff. 2 lautet neu: Der zu erreichende Schwellenwert im Grundblatt (GE Gebiet Semiramis) wird von 113 Punkten auf 105 Punkte reduziert; im Gewerbegebiet Dänischburg von 107 auf 99 Punkte.

c)      Beschlusspunkt 3 lautet neu: Grundstücksvergaben der KWL GmbH und der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH, bei denen weniger als 105 aber mehr als 90 Punkte (Gewerbegebiet Semiramis, Grundblatt) bzw. weniger als 99 aber mehr als 84 Punkte (GE-Gebiet Dänischburg bzw. andere städtische Gewerbegrundstücke) erreicht werden, können mit Zustimmung des Hauptausschusses erfolgen (mit Vorberatung im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den “Kurbetrieb Travemünde (KBT)”

d)      In Ziff. 4 werden die Worte „in Summe mindestens 20 (von max. 30 möglichen) Punkte vergeben“ durch die Worte “zwei von drei Voraussetzungen erfüllt“  ersetzt.

 

2. Die Vermarktung und Vergabe von Gewerbegrundstücken, die sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck, der KWL GmbH oder der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH befinden, erfolgt auf Grundlage des Kriterienkatalogs zur Vergabe von Gewerbegrundstücken der Hansestadt Lübeck in der Fassung dieser Vorlage VO/2024/13776-01-01 (Matrix Bewertungsbogen Grundblatt und GE Dänischburg angepasst, Anlage 1, Flächen und Branchen 202509 Anlage 2, Ökokriterien 202509 Anlage 3, SDGs 202509, Anlage 4).

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen der KWL GmbH und der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH zu fassen.

 

4. Die im Änderungsantrag VO/2024/13776-01 unter den Ziffern 3 und 4 beschlossenen Gremienvorbehalte sind zu passender Zeit in die Hauptsatzung aufzunehmen. Die Zuständigkeitsordnung ist ebenfalls entsprechend anzupassen.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, in 5 Jahren durch entsprechenden Bericht an die politischen Gremien darzustellen, ob die Arbeit mit der Matrix für die Gewerbeansiedlungen in der Hansestadt Lübeck als sinnvoll und erfolgreich angesehen werden kann. Hierbei soll unter anderem betrachtet werden, ob die Bewertung nach der Matrix ein guter Indikator für die tatsächlich eingetretene Entwicklung der angesiedelten Unternehmen war, welche Schlüsse daraus gezogen werden und ob es Nachjustierungen bedarf.


 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß geändertem Beschlussvorschlag (zu 1a) zu entscheiden.

(14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum