Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

41. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 16:30 Uhr mit der

Feststellung der Beschlussfähigkeit (15 anwesende stimmberechtigte Mitglieder).

 

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Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte,

entscheide im Zweifel der Ausschuss.

 

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Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen würden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienten.

 

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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch

eingereicht worden seien:

 

NEU TOP 3.9

AM Dr. Axel Flasbarth BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Sachstand Finanzierungskonzept Heiligen-Geist-Hospital (3/12669-02-01-01)

 

NEU TOP 4.1.1

Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP), AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Axel Flasbarth (BÜ90/die GRÜNEN) zu VO/2025/14680 Bericht i.S. Fachaufsichtliche Prüfung der rechtskonformen Sachbearbeitung durch die HL (VO/2025/14680-01)

 

NEU TOP 13.2.2

AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nachfrage zu VO/2025/14609 Antwort auf Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bereichsleitung der Volkshochschule (VO/2025/14696)

 

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Der Vorsitzende schlägt vor, die folgenden Angelegenheiten aufgrund noch nicht erfolgter

abschließender Beratungen in den Fachausschüssen in der heutigen Sitzung zu vertagen:

 

TOP 4.3

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.3.

 

TOP 4.4

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.4.

 

TOP 4.5

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.5.

 

TOP 4.8

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.8.

 

TOP 4.10

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.10.

 

TOP 4.11

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.11.

 

TOP 5.3

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.3.

 

TOP 5.5

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.5.

 

TOP 5.6

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.6.

 

TOP 5.7

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.7.

 

TOP 6.1

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 6.1.

 

TOP 8.1

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 8.1.

 

TOP 15.3

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 15.3.

 

Zu den Angelegenheiten unter den TOP 5.1 und 5.2 gibt der Vorsitzende den Hinweis, dass sie bereits in der Bürgerschaft entschieden worden seien und sie vor diesem Hintergrund durch den Hauptausschuss nurmehr zur Kenntnis genommen werden sollten. *

 

* Die Beschlussvorlage VO/2025/14540 unter TOP 5.2 wurde nicht bereits in der Bürgerschaft entschieden. Sie soll am 27.11.2025 von der Bürgerschaft entschieden werden, weshalb sie dem Hauptausschuss in der Folgesitzung am 25.11.2025 erneut zur Vorberatung vorgelegt wird.

 

Zu der Angelegenheit unter TOP 5.4 teilt der Bürgermeister mit, dass er die Beschlussvorlage vor dem Hintergrund der Beschlusslage in der Bürgerschaft zurückziehe.

 

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Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung unter TOP 3 eine Mitteilung zur Verteilung des Sondervermögens in Schleswig-Holstein angekündigt habe.

 

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Der Vorsitzende gibt zunächst bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung

am 14.10.2025 folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst habe:

 

  • Ein neuer Rahmenvertrag für das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten der Hansestadt Lübeck wird ausgeschrieben.

 

  • Der Hauptausschuss stimmt dem Besetzungsvorschlag für die Wiederbesetzung der Planstelle der Bereichsleitung Gesundheitsamt zu.

 

  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung von IT-Serversystemen über Dataport zur Erweiterung städtischer Rechenzentrumskapazitäten durchzuführen.

 

  • Mit der Umsetzung der Maßnahme „Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Bau von 2 Kleinwindkraftanlagen“ wird begonnen.

 

  • Ankauf von zertifizierten und nicht zertifizierten Zufahrtschutzsperren zur Absi-cherung von Veranstaltungen.

 

Der Vorsitzende gibt anschließend bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am 14.10.2025 folgende Empfehlungen für die Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil beschlossen habe:

 

  • Die Bürgerschaft stimmt der Erbbaurechtsbestellung für das Grundstück Lübeck, Auf dem Ruhm mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu

 

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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Absatz 2 GO ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Angelegenheiten erforderlich sei. Er teilt mit, dass die TOP 13.1,

13.1.1, 13.2, 13.2.1, 13.2.2, 14.1 und 15.1 bis 15.3 für die Beratung im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen worden seien.

 

Der Vorsitzende lässt über die nichtöffentliche Beratung der vorgenannten Angelegenheiten en bloc abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung der vorgeschlagenen Angelegenheiten.

 

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AM Schulte-Ostermann bittet darum, dass die anwesende Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderungen, Frau Schellbach, an der nichtöffentlichen Beratung der Angelegenheit unter TOP 15.2 teilnehmen dürfen möge und begründet dies.

 

Der Vorsitzende teilt darüber hinaus mit, dass gemäß § 39 Absatz 3 GeschO über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden und ggf. anderer Personen am nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei. Es sei nunmehr um die Teilnahme folgender Personen gebeten worden:

 

  • Oliver Groth, Bereich Bürgermeisterkanzlei
  • Manfred Uhlig, Bereich Haushalt und Steuerung
  • Mandy Schellbach, Beirat für Menschen mit Behinderungen (zu TOP 15.2)

 

Der Vorsitzende lässt über die Teilnahme abstimmen:

 

Der Hauptausschuss genehmigt einstimmig

die Teilnahme der vorgenannten Personen.

 

Der Vorsitzende teilt abschließend mit, dass zu der Beratung des Quartalsberichts der SWL im Rahmen der Angelegenheit unter TOP 14.1 die Geschäftsführung der SWL-Gruppe anwesend sein werde.