Auszug - Fraktion Linke & GAL: Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses  

19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 02.10.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14555 Fraktion Linke & GAL: Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Frau Schulte-Ostermann erklärt ihren Antrag. Die Entscheidung des Rechtsamtes der Hansestadt Lübeck führe ihrer Meinung nach zu einer strukturellen Benachteiligung von Frauen. Hier sei eine grundsätzliche Klärung notwendig. Die Stellungnahme vom Bereich Recht werde von ihr zurückgewiesen. Sie empfiehlt, die Kommunalaufsicht dazu zu konsultieren und den Antrag bis zur Ergebnisvorlage zurückzustellen.

 

Auch AM Herr Fürter ist für eine Vertagung.

 

AM Frau Schulte-Ostermann fügt hinzu, dass auch das Frauenbüro eine Einschätzung an das Land abgeben solle. Neben der Kommunalaufsicht soll zudem eine Anfrage bei Frau Ministerin Touré vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sowie bei der LAG Gleichstellung SH (Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein) erfolgen. AM Frau Schulte-Ostermann ist der Ansicht, dass das Frauenbüro die Anfrage hier maßgeblich begleiten sollte.

 

Frau Senatorin Frank erläutert, dass das Rechtsamt nichts beschließe, sondern biete nur Beratungen an und könne Empfehlungen aussprechen. Sie findet es richtig, dass das Frauenbüro beteiligt werde. Frau Senatorin Frank weist darauf hin, dass die Formulierung im Gesetz schon sehr alt sei. Man könne dazu über das Frauenbüro die Kommunalaufsicht anfragen, was das Ministerium damals gemeint habe.

 

Der Vorsitzende Herr Puhle befürwortet ebenfalls die Einbeziehung der zuvor genannten Instanzen. Der Vorsitzende Herr Puhle lässt eine Abstimmung über die Vertagung durchführen.

 


Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Die Satzung des Jugendamtes ist dahingehend zu ändern, dass künftig die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen im Jugendhilfeausschuss rechtssicher gewährleistet und jede Form geschlechtsbezogener Diskriminierung – sei sie struktureller, indirekter oder direkter Form – ausgeschlossen wird.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Beschlusses einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten.
  3. Der Entwurf ist den politischen Gremien – insbesondere dem Jugendhilfeausschuss, aber auch den Bürgerschaftsmitgliedern - bis spätestens 31.12.2025 zur Beratung vor einer daran anschließenden Beschlussfassung zuzuleiten.
  4. Die Beratungsfolge wird wie folgt festgelegt:
  • Hauptausschuss, aufgrund seiner Zuständigkeit für Gleichstellungsthemen. Sollte zwischenzeitlich ein Gleichstellungsausschuss geschaffen werden, tritt dieser in der Beratungsfolge an die Stelle des Hauptausschusses.
  • Jugendhilfeausschuss
  • Bürgerschaft


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss vertagt den Antrag mehrheitlich.