Auszug - Bericht zum Kenntnisstand über die Sanierungsnotwendigkeit nach Abschluss der Bestandsanalyse und Grundlagenermittlung für das Theater Lübeck  

21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 13.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14519 Bericht zum Kenntnisstand über die Sanierungsnotwendigkeit nach Abschluss der Bestandsanalyse und Grundlagenermittlung für das Theater Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Kunz, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 werden TOP 4.1 und TOP 5.3 gemeinsam behandelt. Die Diskussion findet sich unter TOP 4.1, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOPs.

 

Fr. Senatorin Frank und AM Stolzenberg geben eine kurze Einführung in die Vorlagen. AM Stolzenberg bittet um weitere Informationen zu Variante 1 (Gesamtkosten 217.000.000 €) und Variante 2A (Gesamtkosten 120.000.000 €). Hr. Kunz führt aus, dass es noch keine Vorentwurfsplanung gebe. Die Kostenschätzungen spiegelten einen im Vergleich zu 2019 aktualisierten Kostenrahmen wider. Die „große“ Variante 1 umfasse die Behebung aller Gebäudeschäden sowie eine effiziente Aufstellung des Gebäude- und Theaterbetriebs, die eine mittel- bis langfristige Nutzung für die nächsten 30-40 Jahre ermögliche. In der „kleinen“ Variante 2A würden eklatante Schäden am Gebäude (bspw. Abdichtung von Dächern und Fenstern) behoben und für die nächsten 10 Jahre relevante Maßnahmen durchgeführt.

 

AM Pott fragt,
1. bis wann eine politische Entscheidung getroffen werden müsse,
2. nach dem zeitlichen Ablauf der Sanierung in der Variante 1,
3. nach dem Zusammenhang mit der Renovierung in den 1990er Jahren.   

 

Fr. Senatorin Frank spricht zu Frage 1 zur derzeitigen Haushaltslage, aus Sicht des Fachbereichs liege der Fokus zunächst auf der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs.

Hr. Kunz antwortet auf Frage 2, dass die Arbeiten schätzungsweise 3-4 Jahre dauern würden. Eine Sanierung in Bauabschnitten im laufenden Betrieb sei nicht möglich, sodass eine Ausweichstätte gefunden werden müsste.

Zu Frage 3 antwortet Hr. Kunz, dass damals die Instandsetzung von als Theaterbesuchendem Sichtbarem durchgeführt worden sei. Die Instandsetzung der Gebäudesubstanz sei kein Bestandteil der Renovierungen in den 1990er Jahren gewesen. Ferner seien damalige Technikkomponenten (wie Heizung, Lüftung, Veranstaltungstechnik) mittlerweile überholt. Hr. Kunz verweist auf die Sanierung des Deutschen Theaters in Göttingen.

Zur Schließung des Theaters während der Sanierungszeit sprechen AM Pott, Hr. Kunz und Fr. Senatorin Frank. AM Petereit spricht zur Einwerbung von Bundes- und Landesfördermitteln, zur Priorisierung von Maßnahmen und zum langfristigen Erhalt des Spielbetriebs. AM Dr. Junghans erkundigt sich vor dem Hintergrund defizitärer öffentlicher Haushalte nach einer Gesamtstrategie für die Priorisierung von Großprojekten. Fr. Senatorin Frank spricht zur baufachlichen Prioritätensetzung und geht auf das Karstadt Haus B, das Buddenbrookhaus, die Schaffung von Kapazitäten in Schulgebäuden, den Ausbau des Offenen Ganztags und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ein. In Bezug auf Landes- und Bundesfördermittel für die Erhaltung von Immobilien sei die Verwaltung im Austausch mit dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Deutschen Städtetag. 

AM Pott fragt nach dem geplanten Anteil von Fördermitteln für die Theatersanierung und erkundigt sich erneut nach dem Zeithorizont für die politische Entscheidung. Fr. Brons-Schnell führt aus, dass der Bericht zunächst der Bewusstmachung diene und erläutert die ersten Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Hr. Kunze regt ebenfalls an, den Bericht als Diskussionsgrundlage zu nutzen, um politischen Konsens zu erzielen. Fr. Senatorin Frank weist darauf hin, dass Finanzierungsmöglichkeiten und Priorisierung von Kulturprojekten stets gemeinsam betrachtet würden. AM Stolzenberg schlägt vor, das Theater Lübeck im ersten Quartal 2026 zu besuchen oder sogar dort zu tagen.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 


Beschluss:


Mit diesem Bericht soll der Kenntnisstand über die Sanierungsnotwendigkeit nach Abschluss der Bestandsanalyse und der Grundlagenermittlung dargelegt werden. Neben den bisherigen Planungstätigkeiten im Projekt werden die aktuellen Kostenprognosen und die Handlungsoptionen erläutert.

 

Hintergrund

Im November 2020 wurde hinsichtlich einer möglichen finanziellen Förderung von Sanierungsmaßnahmen eine Formlose Anfrage nach Nr. 1 Verfahrensregelungen RZBau für investive Kulturmaßnahmen gemäß Beschlussfassung des Bundestages vom 29.11.2019 eingereicht. Zuständig hierfür ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 55 – Bauangelegenheiten und Baukultur.

Dabei standen Maßnahmen zur Bauwerkssanierung für einen nachhaltigen Substanzerhalt des kulturellen Erbes (u.a. Sanierung von Fluchttreppen im Außenbereich, Dachflächensanierungen, Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung) und Maßnahmen zur Modernisierung der technischen Infrastruktur (u. a. Umstellung auf LED-Beleuchtung, Erhalt technischer Infrastruktur zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Theaterbetriebs). Die Anfrage weist vor dem Hintergrund einer Bundesförderung in Höhe von 4,5 Mio. € einen Investitionsbedarf als groben Kostenrahmen in Höhe von 9 Mio. € aus. Zudem wird in der Anfrage erläutert, dass diese Investitionen Teil einer notwendigen und vorgesehenen Gesamtsanierung im Umfang von 25 Mio. € sind.


Vorausgegangen waren dieser Förderanfrage Ermittlungen des Investitionsbedarfs, gemeinsam durchgeführt durch das Gebäudemanagement der HL und das Theater Lübeck. Seitens des Theaters fand eine Analyse des Bedarfs an Modernisierungen der theaterspezifischen Gebäudeausstattung (Bühnentechnik, Beleuchtung, zeitgemäße Präsentations- und Vermittlungsformate) statt, seitens des GMHL wurde anhand der vorliegenden Befunde von Gebäudeschäden und dem seinerzeitigen Kenntnisstand über den Instandhaltungsbedarf ein Sanierungsbedarf ermittelt.

In den Überlegungen zur Gesamtsanierung und zur Umsetzung des ersten Sanierungsabschnitts war die Umsetzung im laufenden Theaterbetrieb mit Bauabschnitten und ggf. teils verlängerten Spielpausen im Sommer enthalten.

Alle weiteren Planungen sollten in einem investiven Projekt angestoßen und fortgeführt werden.

 

Im Zuge der angestrebten Förderung gab es einige Koordinierungsgespräche mit dem Fördermittelgeber. Für die endgültige Zusage ist ein Fördermittelantrag auf Basis abgeschlossener Entwurfsplanungen erforderlich.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Fachbereich 4 – Kultur und Bildung
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum