Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Anfrage "Gebühren für Bewohnerparkausweise"  

37. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 15.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13763 Anfrage AM Ullrich Pluschkell: Anfrage "Gebühren für Bewohnerparkausweise"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 02.12.2024 unter TOP 6.2.1 (VO/2024/13763)

Im Juni 2020 billigte der Bundesrat einen Gesetzentwurf des Bundestages, der die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen oder dies den Kommunen selbst zu überlassen. Am 07.06.2021 teilte die Bauverwaltung hierzu mit: „Die (hierfür) geplante Landesverordnung befindet sich aktuell im Landes-Kabinett und wird vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 erlassen.“ Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

1. Welche Regelungen hat das Land Schleswig-Holstein zwischenzeitlich hierzu getroffen?

2. Welche Auswirkungen hat dies für die Ausfertigung von Bewohnerparkausweisen in der Hansestadt Lübeck?

3. Falls seitens des Landes Schleswig-Holstein keine Regelungen getroffen wurden, warum nicht?

 

Antwort:

1. Welche Regelungen hat das Land Schleswig-Holstein zwischenzeitlich hierzu getroffen?

Zum aktuellen Zeitpunkt (August 2025) ist eine notwendige Landesverordnung nicht verabschiedet. Nach Rückfrage beim Verkehrsministerium ist dort aber eine Gebührenanhebung auf 90€/jährlich pro Bewohnerparkausweis geplant (aktuell 30€). Man will die Verordnung noch in 2025 erstmalig dem Landtag vorlegen.

 

2. Welche Auswirkungen hat dies für die Ausfertigung von Bewohnerparkausweisen in der Hansestadt Lübeck?

Es wird nicht damit gerechnet, dass die Anpassung der Gebühren auf 90€ pro Jahr zu einer Abnahme der Bewohnerparkausweise führt. Insgesamt ist die Gebühr zu niedrig, um einen regelnden Charakter zu entfalten.

 

3. Falls seitens des Landes Schleswig-Holstein keine Regelungen getroffen wurden, warum nicht?

Die notwendige Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Gebühren soll nun geschaffen werden (siehe Punkt 1), ein konkreter zeitlicher Ablauf ist uns leider nicht bekannt. Es liegen weiter keine Informationen vor, warum das Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein nicht schon früher an einer Landesverordnung gearbeitet hat.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum