Auszug - AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzung der Handlungsspielräume nach § 67 LBO  

37. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.2.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 15.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14572 AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzung der Handlungsspielräume nach § 67 LBO
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Anfrage:


 

  1. Wie werden von den Bauaufsichtsbehörden, die in der LBO durch die Novellierung Sommer 2024 verankerten Handlungsspielräume im Sinne einer Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe gemäß § 67 der LBO (auch zur eigenen Zeitersparnis) genutzt?
  2. Werden die Bauanträge vor der Erhebung von Nachforderungen auf diese Möglichkeiten der Vereinfachung im Sinne einer Schonung eigener Ressourcen geprüft?

 

Beispiel hier wären Bestandsgebäude der Gebäudeklasse 4, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder ihres letzten Umbaus bauaufsichtlich geprüft und genehmigt wurden.

Wo pauschal auch bei geringfügigen, jedoch genehmigungspflichtigen Änderungen (z.B. wegen Abweichungen in den Abstandsflächen usw.) die gleichen Anforderungen wie bei Neubauten gestellt werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Antwort zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum